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Von einem Zuverdienst zwischen 800 und 1000 Euro bleiben künftig bis zu 20 Euro mehr übrig als bislang.

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Mini-Plus: Neue Zuverdienstregeln für Hartz-IV-Empfänger

Erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher sollen von einem Zuverdienst etwas mehr übrig behalten. Eine Spitzenrunde der schwarz-gelben Regierungskoalition verständigte sich in der Nacht zum Freitag in Berlin auf neue Zuverdienstregeln. Die Neuerung kommt aber nur einer Mini-Reform gleich.

Eine Spitzenrunde der schwarz-gelben Regierungskoalition hat sich in der Nacht zum Freitag in Berlin auf neue Zuverdienstregeln verständigt. Dies bestätigte ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Für Hartz-IV-Bezieher mit einem Monatseinkommen bis 800 Euro ändert sich den Angaben zufolge aber gar nichts. Von jedem darüber hinaus hinzuverdienten Euro bis zu einer Grenze von 1000 Euro bleiben Hartz-IV-Beziehern künftig aber 20 statt bisher zehn Cent.

Von einem Zuverdienst zwischen 800 und 1000 Euro bleiben künftig bis zu 20 Euro mehr übrig als bislang. Bis 800 Euro bleibt es dabei, dass die ersten 100 Euro in voller Höhe beim Hartz-IV-Bezieher bleiben und zwischen 100 und 800 Euro 80 Prozent abgezogen werden. Von einem Zuverdienst von 800 Euro werden somit wie bisher 240 Euro nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Das über 1000 Euro hinausgehende Einkommen wird künftig in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Bisher galt bis 1200 Euro ein Freibetrag von zehn Prozent.

Durch die geringeren Abzüge zwischen 800 und 1000 Euro werden Zuverdienste über 1000 Euro aber unter dem Strich nicht schlechter gestellt. Die Spitzenrunde mit den Generalsekretären von CDU, CSU und FDP sowie Vertretern des Kanzleramtes und des Finanzministeriums und Arbeitsministerin von der Leyen sehe diesen Vorschlag als “Einstieg in eine Reform der Erwerbstätigenfreibeträge“ für Hartz-IV-Bezieher, sagte von der Leyens Sprecher.

In das Gesetz solle ein Prüfklausel aufgenommen werden, dass die Wirkung der geplanten Änderungen im Jahr 2012 überprüft werde und unter Umständen Korrekturen vorgenommen würden. Beschlossen werden soll die Neuregelung von einer Koalitionsrunde am 16. Oktober, sodass die Änderung rechtzeitig zum Kabinettsbeschluss über die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze am 20. Oktober in den Gesetzentwurf eingebaut werden kann.

Derzeit gibt es fast 1,4 Millionen erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher. Gut die Hälfte dieser Aufstocker - rund 740.000 - verdient weniger als 400 Euro im Monat.
Ursprünglich wollte die Koalition vor allem geringe Zuverdienste stärker mit dem Arbeitslosengeld II verrechnen, um einen Anreiz für eine Ausweitung der Arbeit zu setzen.
Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) hatte am Donnerstag aber die Vorgabe ausgegeben, dass der Grundfreibetrag von 100 Euro nicht wie ursprünglich geplant gekürzt werde. Angesichts der Debatte über eine Anhebung der Regelsätze um fünf Euro will die Koalition eine Schlechterstellung von Zuverdienern vermeiden. (rtr)

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