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Minister-Pensionen: Ruhegehalt für Minister des letzten DDR-Kabinetts

Die Bundesregierung will bei der geplanten Neuregelung der Ministerpensionen erstmals auch die Mitglieder der letzten DDR-Regierung berücksichtigen.

Berlin - Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Samstag im Grundsatz einen "Spiegel"-Bericht, ohne allerdings Einzelheiten zu nennen. Dem Magazin zufolge sollen der einstige Ministerpräsident Lothar de Maizière und seine früheren Kabinettskollegen künftig Anspruch auf eine "Mindestabsicherung" haben. Das "Ruhegehalt" von etwa 1000 Euro monatlich soll ab dem Alter von 55 Jahren gewährt werden. Begründet wird das Vorhaben in einem Gesetzentwurf des Ministeriums mit der "historischen Bedeutung" der Arbeit der letzten DDR-Regierung.

Die Mitglieder des Kabinetts de Maizière erhalten bislang keine Alterssicherung nach dem Ministergesetz. Der Einigungsvertrag legte 1990 fest, dass sie nach der Wiedervereinigung bis zu sechs Monate lang ein Übergangsgeld erhalten sollten. Für die früheren DDR- Politiker ist nun eine Ausnahmeregelung geplant. Während Bundesminister künftig erst nach vier Jahren im Amt Anspruch auf Pension haben sollen, bekämen die DDR-Minister sie nach nicht einmal sechs Dienstmonaten. Die erste frei gewählte DDR-Regierung unter de Maizière trat am 12. April 1990 die Arbeit an und löste sich zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 auf.

Kritik an den Plänen kam von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS). Statt Pensionszahlungen zu erhalten, solle das ehemalige Kabinett de Maizière mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden, heißt es in einer Pressemitteilung. "Dadurch wird dessen Verdiensten Rechnung getragen und der Steuerzahler nicht unnötig finanziell belastet." (tso/dpa)

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