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Politik: Ministerpräsidenten für mehr Schuldenkontrolle

Forderung von Steinbrück unterstützt / Milbradt: Mehrwertsteuer ganz an die Länder

Berlin - Nach der Reform ist vor der Reform: Bund und Länder werden nach der Zustimmung zur ersten Stufe der Föderalismusreform nun im Herbst beginnen, auch die föderalen Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Und beide Seiten sind sich über die Stoßrichtung in einem Punkt einig: Es muss schärfere Kontrollen gegen die Verschuldung der Haushalte geben. Führende Landespolitiker stimmten im Gespräch mit dem Tagesspiegel am Freitag Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu, diesen Schritt nun zu tun. Einigen seiner Forderungen widersprachen sie.

In der „Süddeutschen Zeitung“ hatte Steinbrück drei Positionen des Bundes für die zweite Stufe der Föderalismusreform skizziert. „Sinnvoll wäre eine klarere Zuordnung von Steuerarten an Bund und Länder“, sagte der SPD-Politiker. Er spielte dabei auch das Thema einer klaren Trennung bei der Mehrwert- und der Einkommensteuer an, die bisher auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt wird. „Die Länder hätten gern die Mehrwertsteuer und würden die Einkommensteuer dem Bund geben, aber das wird der Bund schlechterdings nicht mitmachen können. Denn die Mehrwertsteuer wächst über die Zeit wesentlich stärker.“ Zudem erneuerte er die Forderung des Bundes nach einer einheitlichen zentralen Steuerverwaltung. Drittens brachte er eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch, um die Verschuldung der öffentlichen Haushalte besser unter Kontrolle zu halten. Man sollte „über einen Mechanismus nachdenken, der Druck auf die Haushaltsdisziplin ausübt“, etwa wie die Sanktionsregeln im Euro-Stabilitätspakt auf EU-Ebene.

Die CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus, Georg Milbradt und Jürgen Rüttgers halten eine solche Verschuldungsregelung für vernünftig. „Ich teile die Auffassung von Steinbrück“, sagte Rüttgers. Für Milbradt ist eine „stärkere Begrenzung der Verschuldung von Bund und Ländern, die auch sanktionsbewehrt ist, sinnvoll“. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im Juni über diese Schuldenregelung hinaus auch beschlossen, ein „Frühwarnsystem“ gegen Haushaltskrisen etablieren.

Eine Bundesfinanzverwaltung sehen die Länderchefs dagegen skeptisch. „Die wird nicht kommen“, sagte Rüttgers. Auch der Thüringer Ministerpräsident Althaus lehnte ab: „Die Länder sind eigenständig, wir lassen uns nicht vom Bund verwalten.“ Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck gab sich konzilianter. „Das ist keine Prinzipienfrage. Aber wir sind mit dem bisherigen Mischsystem bei der Finanzverwaltung gut aufgestellt.“

In der Frage der Steuerverteilung kann sich der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) ein Trennsystem bei der Mehrwert- und der Einkommensteuer vorstellen. „Am besten wäre es jedoch, das System im Prinzip so zu lassen, wie es ist, aber den Ländern das Recht zu geben, bei der Einkommensteuer eigene Sätze zu erheben.“ Vorbild dafür sei das Verfahren bei der Grund- und Gewerbesteuer. Es bedürfe aber weiter einer bundesweit einheitlichen Bemessungsgrundlage. Sachsens Regierungschef Milbradt widersprach Steinbrücks Ansicht, die Mehrwertsteuer dürfe nicht zu den Ländern. Es sei dagegen sinnvoll, die Einkommensteuer beim Bund zu belassen. „Sie ist ein Instrument der Konjunkturpolitik und der Umverteilung, und beides sind Aufgaben des Bundes“, sagte er. Dagegen sollte man die Konsumsteuern, worunter die Mehrwertsteuer fällt, bei den Ländern ansiedeln.

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