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Missbrauchsfälle: Neuer Streit um Entschädigung von Heimkindern

Etliche ehemalige Heimkinder, die nach dem Krieg bis in die siebziger Jahre hinein missbraucht und misshandelt wurden, fordern Entschädigung. Ob sie diese bekommen, darüber gibt es Streit mit dem Bundesfamilienministerium.

Der vom Bundestag beschlossene Runde Tisch zur Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik ist zum Streitfall geworden, nachdem das zuständige Bundesfamilienministerium wesentliche Vorgaben aus der Empfehlung des Bundestags-Petitionsausschusses verändert hat. Mitglieder des Petitionsausschusses und der Verein der ehemaligen Heimkinder kritisierten, dass die organisatorische Verantwortung nunmehr beim „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge“ liegen soll, der eine frühere Anfrage aus dem Petitionsausschuss schon einmal abgelehnt hatte. Brüskiert zeigte sich der Heimkinder-Verein insbesondere über die Aussage von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), wonach die Einrichtung eines „Entschädigungsfonds“ von der Bundesregierung „nicht angestrebt“ sei.

Ein Sprecher des Familienministeriums wollte sich am Montag in Berlin nicht äußern, da man sich in einem laufenden Verfahren befinde. Er betonte aber, die Frage möglicher Entschädigungen sei noch offen, auch wenn ein Fonds nicht vorgesehen sei. Der von Bund, Ländern und Betroffenen-Verbänden zusammengesetzte Runde Tisch solle im Januar unter dem Vorsitz von Ex-Vize-Bundestagspräsidentin Antje Vollmer (Grüne) zum ersten Mal tagen.

Zwischen 1945 und 1975 sind hunderttausende Kinder und Jugendliche in staatliche und kirchliche Kinderheime und Erziehungsanstalten eingewiesen worden. Drakonische Strafen, Zwangsarbeit, Missbrauch und der Entzug von Schulbildung haben viele dieser Kinder bis heute traumatisiert.

Der Petitionsausschuss hatte das Problem im November 2008 nach langen Beratungen mit der Empfehlung abgeschlossen, einen Runden Tisch zur Aufklärung der Hintergründe und Folgen für die Betroffenen einzurichten. Dazu soll auch über Möglichkeiten der Rehabilitierung, psychologischer Hilfe und Entschädigung der Opfer beraten werden. In seiner Beschlussempfehlung, die der Bundestag übernommen hat, erkennt der Ausschuss „erlittenes Unrecht und Leid“ an und „bedauert das zutiefst“. (tib)

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