zum Hauptinhalt

Politik: Mit allen Rechtsmitteln

Ein amerikanisches Gericht verhandelt über die Guantanamo-Häftlinge

Berlin - Es geht um viel. Für den als „Bremer Taliban“ bekannt gewordenen Murat Kurnaz ist die Verhandlung vor dem Washingtoner Berufungsgericht ein Hoffnungsschimmer auf eine mögliche Freilassung. Für die US-Regierung geht es um die gesamte Praxis auf ihrem kubanischen Stützpunkt Guantanamo Bay, darum, ob die dort Inhaftierten Anspruch auf eine Haftüberprüfung haben.

Am Donnerstagmorgen begannen in der amerikanischen Hauptstadt die Anhörungen in einem von der US-Regierung angestrengten Berufungsverfahren. Die Regierung wehrt sich gegen eine Entscheidung der Bundesrichterin Joyce Hens Green vom 31. Januar 2005 in einem Sammelverfahren für mehr als fünfzig Guantanamo-Insassen – darunter auch der in Bremen geborene Türke Kurnaz –, dass deren Inhaftierung gegen die Genfer Konventionen und die amerikanische Verfassung verstoße. Die Regierung dagegen vertritt den Standpunkt, dass die amerikanische Verfassung auf ihrem kubanischen Stützpunkt nicht gilt. Bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshof 2004 hatten die Inhaftierten keinerlei Rechte.

In ihrem Urteil bezog sich Green nach Angaben von Kurnaz’ deutschem Anwalt Bernhard Docke auch auf den Fall des Deutschtürken, da dessen „Ungeheuerlichkeit“ hervorsteche. Seit fast vier Jahren befinde Kurnaz sich „durch rechtswidrigen, selbstherrlichen Akt der Exekutive ohne Haftbefehl, Haftgründe und Anklage“ in amerikanischem Gewahrsam.

Der 23-Jährige war im Oktober 2001 in Pakistan festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, dort Moscheen besucht zu haben, die Verbindungen zum Al-Qaida-Terrornetzwerk hätten. Außerdem sei er mit einem Selbstmordattentäter befreundet. „Der lebt aber putzmunter und von der Justiz unbehelligt in Bremen“, spottet Docke über den „lachhaften Vorwurf“. Richterin Green fand nichts, was Kurnaz’ Haft rechtfertigte und entlastete ihn vom Terrorverdacht. Es gebe keine Beweise, dass er den bewaffneten Kampf gegen die Vereinigten Staaten aufnehmen wolle. „Dabei zitierte sie Schlussfolgerungen amerikanischer Regierungsbehörden, wonach Kurnaz keinerlei Beziehungen zum Terrorismus hat“, sagt Sumit Bhattacharyya, USA-Experte bei Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation fordert Kurnaz’ sofortige Freilassung oder die Anklage vor einem ordentlichem Gericht. Das will die US–Regierung mit ihrer Berufung verhindern.

Da der Bremer Docke seinen Mandanten nicht vor einem amerikanischen Gericht verteidigen kann, wird der von dem New Yorker Rechtsprofessor und Anwalt Baher Azmy vertreten. Azmy ist der einzige, der Kurnaz in Guantanamo besuchen durfte, das erste Mal nach drei Jahren. „Was er berichten darf, und das ist längst nicht alles, lässt auf miserabelste Lebensbedingungen und alle Arten von Folter schließen“, sagt Docke. Auch aufgrund der Veröffentlichung dieser Vorwürfe in amerikanischen Medien habe die Regierung angekündigt, „noch in diesem Jahr mehr als die Hälfte der über 500 noch in Guantanamo befindlichen Gefangenen in ihre Heimatländer oder in Drittländer zu transferieren“. Azmy und Docke hoffen, dass Kurnaz dazugehört.

Dann wäre die Entscheidung des Gerichts unwichtig, mit der frühestens in sechs Wochen zu rechnen sei. „Wir hoffen natürlich, dass das Gericht Richterin Green bestätigt“, sagt Docke. Andernfalls werde man den Obersten Gerichtshof bemühen. Ein Weg, den die US-Regierung im umgekehrten Fall wohl auch beschreiten wird. Nach Bremen wird Kurnaz so oder so vorerst nicht zurückkehren dürfen. Die Innenbehörde der Hansestadt teilte unlängst mit, dass seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen sei, nun sei die Türkei für ihn zuständig. Dagegen wehren sich seine Verteidiger vor dem Bremer Verwaltungsgericht: Als Kurnaz seine Genehmigung hätte verlängern sollen, habe er in Isolationshaft gesessen.

Juliane Schäuble

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false