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Politik: Mit einem neuen Anspruch: Die Kernpunkte des Entwurfs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Enwturf von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann zur Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist eine bessere Vereinbarkeit der Rahmenbedingungen von Beruf und Familie.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Enwturf von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann zur Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist eine bessere Vereinbarkeit der Rahmenbedingungen von Beruf und Familie. Im Folgenden dokumentieren wir die Kernpunkte.

1.) Anhebung der Einkommensgrenzen

Anhebung der Jahres-Einkommensgrenze für Eltern mit einem Kind ab dem siebten Lebensmonat um 9,5 Prozent von 29 400 Mark auf 32 200 Mark.

Anhebung der betreffenden Einkommensgrenze für allein Erziehende mit einem Kind um 11,4 Prozent von 23 700 auf 28 400 Mark.

Anhebung des Kinderzuschlags für jedes weitere Kind im Jahr 2001 um 14 Prozent von 4200 Mark auf 4800 Mark, im Jahr 2002 um weitere 670 auf 5470 Mark sowie 2003 nochmals um 670 auf 6140 Mark.

2.) Budget-Angebot

Alternativ zum monatlichen Erziehungsgeld in Höhe von 600 Mark über einen Zeitraum von 24 Monaten erhalten Eltern, die sich für eine verkürzte Bezugsdauer von zwölf Monaten entscheiden, 900 Mark.

3.) Verbesserungen beim Erziehungsurlaub

Bei unveränderter Dauer des Erziehungsurlaubs von bis zu drei Jahren können beide Eltern in Zukunft gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen.

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr des Erziehungsurlaubs zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden, zum Beispiel während des 1. Schuljahres.

Die zulässige Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubes wird von bisher 19 auf 30 Wochenstunden für jeden Elternteil erweitert, beim gemeinsamen Erziehungsurlaub können Vater und Mutter also zusammen 60 Stunden pro Woche arbeiten.

Einführung eines Anspruchs auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

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