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Politik: Mit Freibier fürs Dosenpfand

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Einführung in NRW gestoppt – doch Bayerns Brauer kämpfen dafür

Von Dagmar Dehmer

An diese Demo werden sich die Teilnehmer noch lange erinnern: Am Donnerstag versammeln sich wütende Bierbrauer in München, um für das Dosenpfand und gegen den Unions-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber (CSU) zu demonstrieren. Danach wird Freibier ausgeschenkt. Der Verband der mittelständischen Privatbrauereien in Bayern (VPB) hatte schon vor dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Dienstag zur Demo geladen. Kaum hatte Edmund Stoiber angekündigt, er wolle nach einem Wahlsieg das von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) angekündigte Dosenpfand kippen, trommelten die Brauer zum Widerstand. Rund 250 000 Arbeitsplätze hängen nach ihrer Rechnung am Mehrwegsystem, das vom Handel seit Jahren immer offener unterlaufen wird. Schon 1991 waren in der Verpackungsverordnung Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen gesetzlich vorgeschrieben worden. Sobald diese zwei Jahre in Folge unterschritten würden, sollte eine Pfandpflicht für Einwegverpackungen eingeführt werden. Seit drei Jahren werden die Quoten nicht mehr eingehalten.

Jahrelang versuchten Handel und Verpackungsindustrie mit juristischen Mitteln die Veröffentlichung der Mehrwegquoten zu verhindern, um der Pfandpflicht zu entgehen. Damit scheiterten die Pfandgegner jedoch sogar vor dem Bundesverfassungsgericht, das sich im Sommer weigerte, eine entsprechende Klage anzunehmen.

Umso überraschter war der Umweltminister, als das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschied, das Pfand in Nordrhein-Westfalen zu stoppen, weil es dafür „keine ausreichende Rechtsgrundlage“ gebe. Denn schon zuvor hatte das höherrangige Oberverwaltungsgericht Berlin diese Rechtsgrundlage geprüft und für ausreichend befunden. Deshalb will die nordrhein-westfälische Landesregierung auch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dagegen sagt Clemens Weidemann, der Anwalt der Pfandgegner: „Die Argumente des Gerichts sind überzeugend.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass die anderen Gerichte in den Ländern, vor denen weitere Klagen gegen das Pfand anhängig sind, sich der Düsseldorfer Bewertung nicht anschließen. Trotzdem sagt Jürgen Trittin: „Das Dosenpfand kommt.“

Allerdings steht dem eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen entgegen. Nach Auskunft des Umweltministeriums sind es noch rund 100 Verfahren. Und bevor diese entschieden sind, weigert sich der Handel, sich auf das Pfand vorzubereiten.

Hubertus Pellengahr, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutscher Handelsverbände, jubelt: „Der Spuk ist vorbei.“ Damit sei das Zwangspfand tot. „Oder können Sie sich vorstellen, dass es überall eingeführt wird, aber nicht im größten Bundesland“, fragt er rhetorisch. Außerdem sei das „Zwangspfand ja nicht einmal für die Umwelt gut“. Er bezieht sich mit dieser Einschätzung auf das Umweltbundesamt (Uba). Das Uba hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Getränkeverpackungen erarbeitet und war zu dem Schluss gekommen, dass Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff am besten sind. Aber auch Getränkekartons schnitten nicht schlecht ab. Diese sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Trotzdem beruft sich Pellengahr gerne auf das Uba, das sich gegen diese Vereinnahmung wehrt. „Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff schneiden im Umweltvergleich am besten ab“, sagte Karsten Klenner vom Uba. Mit Mehrwegflaschen seien die Verbraucher aus Umweltsicht „immer auf der sicheren Seite“.

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