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Politik: Mit geschlossenem Visier

Der Verfassungsschutz beobachtet auch Linkspartei-Abgeordnete – die Regierung findet nichts dabei

Von Matthias Meisner

Berlin - Der Streit um die Frage, ob der Verfassungsschutz auch Abgeordnete beobachten darf, geht in eine neue Runde. Der Vizechef der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, sagte dem Tagesspiegel, für das Parlament bestehe in dieser Angelegenheit „hochgradiger Regelungsbedarf“. Unterstützt wird er von den Grünen. Deren Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck nannte es „äußerst fragwürdig“, dass der Verfassungsschutz Informationen zu mehreren prominenten Linkspartei-Politikern sammelt.

Beck meint, die Exekutive dürfe nicht allein entscheiden, ob Parlamentarier von Geheimdiensten observiert werden. Zwingend notwendig sei, dass etwa der Bundestagspräsident oder der Immunitätsausschuss vorher zustimmt. Was die konkreten Fälle angeht, ist Beck sehr skeptisch. Der Verfassungsschutz hat Akten zu Ramelow und wohl auch zu PDS-Chef Lothar Bisky und seinem Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch angelegt, beide seit Herbst auch im Bundestag. Daneben wurde der Chef der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, in eine Datei des Verfassungsschutzes aufgenommen. „Nach dem, was ich weiß, kann ich darin keinen Sinn erkennen“, sagte Beck dem Tagesspiegel zu diesen Fällen.

Vor der Sommerpause hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Geheimdienste zu einer komplexen Einzelfallprüfung aufgefordert, bevor sie Abgeordnete ins Visier nehmen. Hinsichtlich des Ob und auch im Hinblick auf das Wie einer nachrichtendienstlichen Maßnahme sei der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Relation zu setzen zu einer möglichen Beeinträchtigung der Statusrechte von Abgeordneten, ausdrücklich ist in dem Gutachten von „strengen Anforderungen“ die Rede. Die Bundesregierung sah sich anschließend in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wie Staatsministerin Hildegard Müller an Parlamentspräsident Norbert Lammert (beide CDU) schrieb. Schutzgüter wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes und der Länder seien „auch dann gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu schützen, wenn diese von Abgeordneten ausgehen“. Eine „reine Zweckauskunft“, meint Ramelow – die Regierung wolle sich um Regelungen drücken.

Ramelow selbst kämpft vor dem Kölner Verwaltungsgericht dagegen, dass der Verfassungsschutz ihn überwacht. Das Kölner Bundesamt aber will nicht einlenken. Auf die Aufforderung des Gerichts, die Akte Ramelow vorzulegen, antwortete die Behörde dieser Tage mit einem 21-seitigen Schreiben. Darin begründet sie, warum von der über 400 Seiten starken Akte Dutzende von Seiten ausgetauscht, nicht vorgelegt oder teils geschwärzt wurden. Informanten sollten nicht bekannt werden, heißt es. Zudem könnten „selbst auf den ersten Blick unverfängliche Vermerke“ offenbaren, „wie die Verfassungsschutzbehörden vorgehen und wofür sie sich interessieren“.

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