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Politik: Möllemann gibt Verstoß zu

Parteiengesetz nicht beachtet / Wachsende Kritik an Westerwelle

Berlin (m.m.). Der frühere stellvertretende FDPVorsitzende Jürgen Möllemann hat in der Spendenaffäre einen Verstoß gegen das Parteiengesetz eingeräumt. In einem Brief vom 28. Oktober an den Kreisverband Borken schrieb Möllemann nach Angaben des Wahlkreiskandidaten Manfred Drews: „Sie wissen, dass der Vorgang nicht entsprechend der am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetzesänderung abgelaufen ist.“ Zugleich bitte er um Rücküberweisung der unkorrekt verbuchten Spenden auf sein Firmenkonto, damit er sie formgerecht wieder überweisen könne. Drews sagte der Agentur Reuters, die von Möllemann gezahlten 3500 Euro seien inzwischen „zurückgewiesen und zurücküberwiesen“ worden.

Spitzenpolitiker der FDP waren am Wochenende weiter bemüht, Möllemann die Verantwortung für die schwierige Lage der Partei zuzuschreiben. FDP-Vize Walter Döring, Wirtschaftsminister in Stuttgart, sagte dem Tagesspiegel, die Lage sei wegen der Spendenaffäre „ziemlich ernst“ für Möllemann: „Ich glaube, dass er die Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes einfach nicht zur Kenntnis genommen hat.“ Döring sprach von „ziemlich offensichtlichen Verstößen“ gegen die gesetzlichen Regelungen. Parteichef Guido Westerwelle hatte zuvor im Tagesspiegel am Sonntag die politische Karriere Möllemanns für beendet erklärt.

Westerwelle selbst allerdings gerät wegen seines Krisenmanagements zunehmend in die Kritik von Parteifreunden. Döring sagte: „Rumgenörgelt wird schon. Das kann man nicht in Abrede stellen.“

Döring warnte zugleich vor einem Parteiausschlussverfahren gegen Möllemann zum jetzigen Zeitpunkt. Ein solcher Prozess könne sich „elend hinziehen“, meinte Döring – zumal noch „nichts justiziabel“ sei: „Das wäre nur ein Säbelrasseln. Damit würden wir uns überhaupt keinen Gefallen tun.“

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