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Politik: Mörderische Videos im Terrorprozess

Berlin - Diese Filme aus Afghanistan sind nur schwer zu verkraften. Da steht neben islamistischen Kämpfern ein unbewaffneter Jugendlicher, vielleicht 17 Jahre alt, selbst zu einem Vollbart reicht es noch nicht.

Von Frank Jansen

Berlin - Diese Filme aus Afghanistan sind nur schwer zu verkraften. Da steht neben islamistischen Kämpfern ein unbewaffneter Jugendlicher, vielleicht 17 Jahre alt, selbst zu einem Vollbart reicht es noch nicht. Der junge Mann ist nervös, er schlägt die Hände vors Gesicht. Es sind seine letzten Minuten. Ein dicker Dschihadist verkabelt noch Behälter im Laderaum eines roten Geländewagens, dann setzt sich der Jugendliche ans Steuer und fährt los. Dschihadisten rufen „Allahu akbar“, bald rast das Fahrzeug in der Ferne auf ein schwer erkennbares Ziel zu und explodiert. Aus dem brennenden Wrack quillt schwarzer Rauch. Der Jugendliche ist tot. Wie vielen Menschen er das Leben geraubt hat, bleibt offen.

Am Mittwoch, dem zweiten Tag im Berliner Prozess gegen die Terrorverdächtigen Filiz G. und Alican T., hat der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Videos angeschaut, eines schrecklicher als das andere. Die Filme mit den Selbstmordanschlägen, den frommen Gesängen und hitzigen Reden von Dschihadisten im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet soll der Berliner Alican T. ins Internet gestellt haben, beim Videokanal Youtube. Die Bundesanwaltschaft wirft T. vor, er habe durch das Verbreiten solcher Filme um Mitglieder oder Unterstützer für Al Qaida und die usbekische Terrororganisation Islamische Dschihad Union geworben. Mit einer ähnlichen Anklage ist Filiz G. konfrontiert, die tief verschleierte Ehefrau von Fritz Gelowicz, dem im März in Düsseldorf verurteilten Anführer der Sauerlandgruppe. Alican T. und Filiz G. sollen zudem die Dschihad Union und die Gruppierung Deutsche Taliban Mudschaheddin finanziell unterstützt haben.

Bei der Vorführung der Videos zeigen beide Angeklagte kaum eine Regung. Ein Verteidiger von T. legt Widerspruch gegen die Verwertung der Filme in der Beweisaufnahme ein, da die fremdsprachigen Texte nicht zu verstehen seien. Bundesanwalt Volker Brinkmann entgegnet schroff, es komme darauf an, „was zu sehen ist“. An diesem Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Frank Jansen

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