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Mordfall Buback: Ex-RAF-Terroristin Verena Becker unter Verdacht

Verena Becker war entlastet – jetzt fällt mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Siegfried Buback ein neuer Verdacht auf sie. DNA-Spuren deuten auf eine Beteiligung der früheren RAF-Terroristin hin.

Berlin - Es schien, als sei die Sache ausgestanden: Ein Gutachten entlastete Verena Becker im vergangenen Jahr, am Mordfall Siegfried Buback unmittelbar beteiligt gewesen zu sein. Jetzt deuten neue DNA-Spuren auf die frühere RAF-Terroristin als Mittäterin hin. An den damaligen Bekennerschreiben der „Roten Armee Fraktion“ wurde Genmaterial entdeckt, das nach einem neuen Gutachten eindeutig von ihr stammt.

Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an dem Generalbundesanwalt und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 haben die Ermittlungen damit eine überraschende Wende genommen. Und es stellt sich erneut die Frage, ob nicht der Sohn Bubacks, Michael Buback, mit seiner Behauptung richtig lag, eine Frau sei damals der Todesschütze gewesen, der von einem fahrenden Motorrad aus auf den Wagen seines Vaters gefeuert hat. „Mich überrascht das nicht. Ich rechne sie zum Kreis der dringend Tatverdächtigen“, sagte Buback jetzt dem „Kölner Stadtanzeiger“. „Das ist seit langem bekannt. Und ich finde es gut, dass jetzt etwas unternommen wird.“

Im Juli des vergangenen Jahres hatte eine DNA-Untersuchung die Ex-Terroristin zunächst von dem Verdacht befreit: Sogenannte Mischspuren an einem Motorradhandschuh, einem Helm und einer Jacke, die nach der Tat gefunden wurden, stammten definitiv nicht von ihr. Michael Buback hatte Becker aber immer wieder als mögliche Todesschützin genannt. Er stützte sich dabei unter anderem auf Zeugen, die auf dem Tat-Motorrad eine zierliche Person wie Verena Becker gesehen haben wollen.

Als unmittelbare Täter galten Christian Klar, Knut Folkerts sowie der – wegen schwerer Verletzungen nicht verurteilte – Günter Sonnenberg, als Rädelsführerin wurde Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Bisher haben alle Beteiligten aber hartnäckig geschwiegen, auch zur Frage, wer damals geschossen hat. Bereits im April 2008 hatte die Bundesanwaltschaft wieder ein Ermittlungsverfahren gegen Becker aufgenommen. Im Zuge dessen wurden nicht nur die unmittelbar anschlagsrelevanten Beweisstücke untersucht, sondern auch nicht direkt mit der Ermordung zusammenhängende Asservate.

So wurden laut Bundesanwaltschaft unter anderem mehrere Briefumschläge kriminaltechnisch untersucht, in denen eine Woche nach dem Attentat Bekennerschreiben der RAF versandt worden waren. Die molekulargenetische Probe habe ergeben, dass sich auf ihnen Spuren befänden, die in mehreren Merkmalen mit der DNA Beckers übereinstimmten. Nach einem Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes vom 27. Februar 2009 besteht aufgrund der Anzahl und Aussagekraft der übereinstimmenden Merkmale kein Zweifel, dass Becker die Verursacherin der DNA-Anhaftungen ist.

Becker war einen Monat nach dem Mord an Buback zusammen mit Sonnenberg im süddeutschen Singen festgenommen worden. Bei der Verhaftung kam es zu einem Schusswechsel mit der Polizei. Sonnenberg und ein Polizist wurden schwer verletzt. Es fand sich zudem die Tatwaffe, die bei dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern benutzt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Buback-Mordes war Anfang der 80er Jahre aber eingestellt worden. Verurteilt wurde Becker nur wegen der Schießerei bei der Festnahme – zu lebenslang. Nach zwölf Jahren Haft hat sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt, sie verließ ohne Aufsehen ihre Zelle. Heute lebt sie in Freiheit, unter neuem Namen. Tsp

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