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Motassadeq-Prozess: Anwälte verhindern schnelles Urteil

Im nunmehr dritten Prozess gegen den Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wird es doch keine schnelle Verurteilung vor dem Oberlandesgericht Hamburg geben. Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Jacob.

Hamburg - Die Anwälte von Mounir al Motassadeq haben eine Urteilsverkündung gegen den verurteilten Terrorhelfer mit neuen Anträgen verzögert. Nachdem die Richter eine Aussetzung des mittlerweile dritten Prozesses vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mehrfach abgelehnt hatten, stellte Verteidiger Udo Jacob einen Befangenheitsantrag gegen das Hamburger Gericht. Er warf den Richtern vor, "das Verfahren in höchster Eile abschließen zu wollen". Der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann hatte zum Prozessauftakt angekündigt, möglicherweise bereits am 8. Januar ein Urteil zu verkünden.

Das OLG muss in dem Verfahren gegen Motassadeq, der ein Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001 war, nur noch das Strafmaß festlegen. Ihm drohen 15 Jahre Haft. Verteidiger Ladislav Anisic kündigte an, auch gegen das neue Strafmaß für den 32-jährigen Marokkaner Rechtsmittel einlegen zu wollen. "Das ist nur ein Zwischenstadium auf dem Weg zur nächsten Instanz", sagte er vor Verhandlungsbeginn. Die Verteidigung bereite Wiederaufnahmeanträge vor, um den Prozess mit weiteren Zeugen neu aufzurollen.

Prozess für BVG-Urteil aussetzen

Verteidiger Jacob begründete seinen Befangenheitsantrag mit dem schnellen Vorgehen des Gerichts: "Ziel ist, den Angeklagten noch heute zu einer hohen Haftstrafe zu verurteilen." Zuvor hatte er beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Karlsruher Richter sollen nach dem Willen des Verteidigers den Prozess so lange aussetzen, bis sie über Verfassungsbeschwerden der Motassadeq-Anwälte gegen frühere Urteile des Bundesgerichtshof (BGH) und des OLG entschieden haben. Die Verteidiger kritisieren eine nach ihrer Ansicht fehlerhafte und willkürliche Beweiswürdigung.

Der BGH hatte Motassadeq im November der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig befunden und damit einen früheren Richterspruch des OLG verschärft. Das Hamburger Gericht hatte Motassadeq im August 2005 nur der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig befunden und ihn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der BGH hatte bereits das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Marokkaner kassiert. Anfang 2003 war Motassadeq vom OLG zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Bundesanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Anwalt Jacob forderte, weitere Zeugen zu hören. So könne der in Syrien inhaftierte Deutsch-Syrer Mohammad Haidar Sammar, der als Statthalter des Terrornetzwerks al Qaida in Hamburg gilt, bekunden, dass Motassadeq nicht in die Attentatspläne der Todespiloten eingeweiht war. Motassadeqs Freund Abdelghani Mzoudi, der von ähnlichen Tatvorwürfen freigesprochen worden war und nach Marokko ausgereist ist, wolle sich ebenfalls als Zeuge zur Verfügung stellen. Dies habe er telefonisch und per E-Mail mitgeteilt.

Die Bundesanwaltschaft forderte unterdessen die Höchststrafe von 15 Jahren Haft für Motassadeq. Angesichts der Schwere der Tat könne es nur diese Strafe geben, erklärte Bundesanwalt Walter Hemberger in seinem Plädoyer. (tso/dpa)

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