zum Hauptinhalt

Motassadeq-Prozess: Verteidiger kämpfen erfolglos um Aussetzung

Im Prozess gegen den verurteilten Terrorhelfer Mounir Al Motassadeq haben die Verteidiger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erfolglos um die Aussetzung des Verfahrens gekämpft. Ihm droht die Höchststrafe.

Hamburg - Mehrere Anträge von Motassadeq-Anwalt Udo Jacob wies das Gericht zurück. Der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann hatte zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag angekündigt, möglicherweise bereits am zweiten Verhandlungstag ein Urteil zu verkünden. Das Oberlandesgericht in Hamburg (OLG) muss in dem inzwischen dritten Prozess gegen den Marokkaner, der ein Freund der Todespiloten vom 11. September 2001 war, nur noch das Strafmaß festlegen. Ihm drohen 15 Jahre Haft.

Verteidiger Ladislav Anisic kündigte an, auch gegen das neue Strafmaß für den 32-jährigen Motassadeq wieder Rechtsmittel einzulegen. "Das ist nur ein Zwischenstadium auf dem Weg zur nächsten Instanz", sagte er vor Prozessbeginn. Die Verteidigung bereite Wiederaufnahmeanträge vor. Anwalt Jacob forderte, weitere Zeugen zu hören. So könne der in Syrien inhaftierte Deutsch-Syrer Mohammad Haidar Sammar, der als Statthalter des Terrornetzwerks Al Qaida in Hamburg gilt, bekunden, dass Motassadeq nicht in die Attentatspläne der Todespiloten eingeweiht war.

Verteidiger: "Wir wollen Prozess nicht in die Länge ziehen"

"Wir wollen das hier nicht in die Länge ziehen. Aber hier jetzt die Sache durchzuziehen, dazu besteht kein Anlass", sagte Jacob. In einer Prozesspause stellte er beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Die Karlsruher Richter sollen nach dem Willen des Verteidigers den Prozess so lange aussetzen, bis sie über Verfassungsbeschwerden der Motassadeq-Anwälte gegen frühere Urteile des Bundesgerichtshof (BGH) und des OLG entschieden haben.

Der BGH hatte Motassadeq im November der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig befunden und damit einen früheren Richterspruch des OLG verschärft. Das Hamburger Gericht hatte Motassadeq im August 2005 lediglich zu sieben Jahren Haft verurteilt, da es nur die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für erwiesen ansah. Der BGH hatte bereits das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Marokkaner kassiert. Anfang 2003 war Motassadeq vom OLG zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false