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Politik: Mügeln-Prozess: Gericht verhängt erste Haftstrafe

Oschatz - Ein Vierteljahr nach den ausländerfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat ein Gericht erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen einen Beteiligten verhängt. Das Amtsgericht Oschatz verurteilte einen 23-Jährigen Baumaschinisten aus Mügeln wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu acht Monaten Gefängnis.

Oschatz - Ein Vierteljahr nach den ausländerfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat ein Gericht erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen einen Beteiligten verhängt. Das Amtsgericht Oschatz verurteilte einen 23-Jährigen Baumaschinisten aus Mügeln wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zu acht Monaten Gefängnis. Das Gericht ging damit noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von zehn Monaten auf Bewährung hinaus.

Strafrichter Klaus Denk sagte in der Urteilsbegründung, eine Bewährung sei unter dem Aspekt der Generalprävention nicht mehr in Betracht gekommen. Das Urteil solle auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben. „Wenn man so etwas ungestraft durchgehen lässt, wird das als Aufforderung zum Tanz verstanden.“ Nach Überzeugung des Gerichts hat der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte bei den Ausschreitungen eine führende Rolle gespielt. Der Mann räumte ein, ein Gitter in die Pizzeria geschleudert zu haben, in die sich acht Inder geflüchtet hatten. Er will aber nicht gewusst haben, dass sich darin Ausländer befanden. Auch habe er keine ausländerfeindlichen Parolen gehört. Seine Tat stellte er als Kurzschlussreaktion dar. Der Richter bezeichnete dies als Schutzbehauptung. „Nur der Zivilcourage von einigen Polizisten ist es zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist.“ Zunächst hatte sich lediglich eine Handvoll Streifenpolizisten schützend vor das Lokal gestellt, erst nach etwa einer Stunde kam Verstärkung. Die Menge sei bereit gewesen, Gewalt anzuwenden, man habe sich im Vorfeld eines Pogroms befunden, sagte Denk. Lars Rischke

Lars Rischke

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