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Exklusiv

München: Bundesamt für Verfassungsschutz dementiert V-Mann-Verdacht

Im Münchener Prozess gegen sieben Männer und eine Frau, die Propaganda von Al Qaida verbreitet haben sollen, gibt es Turbulenzen. Anlass ist der Verdacht, einer der wichtigsten Hintermänner sei vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Tatzeit als V-Mann geführt worden. Die Behörde weist dies zurück.

Von Frank Jansen

Der Verdacht, einer der zentralen Hintermänner in dem Fall, Irfan P., sitze nicht auf der Anklagebank, weil ihn das Bundesamt für Verfassungsschutz als V-Mann führe oder zumindest geführt habe, bringt Unruhe in den Münchener Prozess. Ein Verteidiger des Angeklagten Jonas T. stellte am Mittwoch beim 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts den Antrag, dazu zwei der drei Vertreter der Bundesanwaltschaft in dem Prozess als Zeugen zu hören.

Der Anwalt Mutlu Günal warf den Anklägern vor, dem Senat wie auch den Verteidigern seien "verfahrensrelevante Vorgänge" und Teile der Akten "bewusst vorenthalten" worden. Die Bundesanwaltschaft hat nach Ansicht des Verteidigers die von ihm behauptete Rolle von Irfan P. als V-Mann dem Oberlandesgericht und den anderen Verfahrensbeteiligten verschwiegen

Bundesanwalt Michael Bruns und Staatsanwalt Matthias Volkmer sollen sich äußern, da Irfan P. als ehemaliger Anführer der deutschen Sektion der mit Al Qaida sympathisierenden "Globalen Islamischen Medienfront (GIMF)" die in der Anklage aufgeführten Taten "alle angeschoben" habe, wie Günal in seinem Antrag sagte. Irfan P. hatte im September 2007 die Sektion übernommen - nach Ansicht Günals "im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz". Die Behörde wies die Vorwürfe jedoch am Mittwoch gegenüber dem Tagesspiegel mit den Worten zurück, "zur Zeit der Aktivitäten des Irfan P. für die GIMF gab es keinerlei Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz".

Die Bundesanwaltschaft rechnet alle Angeklagten der GIMF zu und wirft ihnen vor, zwischen August 2006 und März 2008 Videos, Audiobotschaften und Schriften von Al Qaida, von dessen Ableger im Irak sowie von der kurdisch-irakischen Vereinigung Ansar al Islam ins Internet gestellt zu haben. In mehreren Videos ist zu sehen, wie Terroristen ihren Geiseln den Kopf abhacken.

Den aus Serbien stammenden, 22 Jahre alten Irfan P. hatte im März 2009 das Amtsgericht Weiden (Oberpfalz) wegen anderer Taten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das GIMF-Verfahren gegen P. wurde danach eingestellt. Die "Gesamtwürdigung der Persönlichkeit" von P. habe ergeben, dass er zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichstand und die Strafe, die er zu erwarten hatte, neben der in Weiden verhängten Jugendstrafe "nicht beträchtlich ins Gewicht fiele", heißt es in der Anklage.

Anwalt Günal hatte nach eigenen Angaben in einem Berliner Prozess erfahren, dass Irfan P. ein V-Mann des Verfassungsschutzes sein oder gewesen sein soll. Im kürzlich beendeten Verfahren am Kammergericht gegen die von Günal verteidigte Filiz G., Ehefrau des Ex-Anführers der Sauerlandgruppe, hätten sich in den Akten Hinweise auf eine Verbindung von P. zum Verfassungsschutz gefunden.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wollen erst am morgigen Donnerstag zu den Vorwürfen Günals Stellung nehmen. Der Antrag sei "in der Form wie im Inhalt" befremdend, sagte Bundesanwalt Bruns. Mehrere Verteidiger schlossen sich hingegen Günal an - doch nicht der zweite Anwalt von Jonas T., Rolf Grabow, der von dem Antrag nichts gewusst hatte. Prompt gab es Streit. Günal verlas später eine Erklärung, in der T. vom Senat verlangt, Grabow zu entpflichten. Was Grabow dann auch selbst forderte. Die vom vielen Hickhack sichtlich irritierten Richter brachen den Verhandlungstag ab.

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