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Politik: Muslim-Spendenverein bleibt verboten

Berlin - Der muslimische Spendenverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) bleibt wegen Verbindungen zur palästinensischen Hamas verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Berlin - Der muslimische Spendenverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) bleibt wegen Verbindungen zur palästinensischen Hamas verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Innenministerium habe zu Recht festgestellt, dass die IHH sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte und deshalb einen vereinsrechtlichen Verbotsgrund erfülle. Die IHH versteht sich nach ihrer Eigendarstellung dagegen als karitative Organisation, die weltweit für Bedürftige sammelt. Im Juli 2010 hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Verein, der der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs nahesteht, wegen Kontakten zur radikalislamischen Hamas verboten.

Der Frankfurter Ausländerrechtsexperte Reinhard Marx, der die IHH in Leipzig anwaltlich vertrat, kritisierte die Entscheidung: „Das Urteil sendet ein katastrophales Signal in die muslimische Gemeinschaft“, sagte er dem Tagesspiegel am Donnerstag. Hilfe würde als Unterstützung für Terrorismus denunziert. Die IHH habe nach der israelischen Militäraktion „Vergossenes Blei“ im Gazastreifen 2009 rund 3200 Waisenkinder mit Patenschaften unterstützt. Marx sprach davon, die IHH habe in gutem Glauben gehandelt, als sie Geld überwies. Zudem mache das Gaza-Engagement nur rund ein Zehntel der weltweiten Hilfen aus.

Nach Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts hat die IHH von ihr gesammelte Spendengelder „in beträchtlichem Umfang und über einen langen Zeitraum“ zunächst der „Islamic Society“ und hieran anschließend der „Salam Society for Relief and Development“ überlassen. Die im Gazastreifen tätigen Sozialvereine seien „Bestandteile des Gesamtgefüges der Hamas, die terroristische Handlungen begeht und dadurch Gewalt in das Verhältnis des israelischen und des palästinensischen Volkes hineinträgt“.

Die Richter beriefen sich auf ein vorangegangenes Urteil zum Verbot des Al-Aksa-Vereins von 2004, der ebenfalls für die Hamas Spenden sammelte. Das soziale Engagement, das der Hamas ermöglicht werde, weil ihr im Ausland ansässige Vereine Spendengelder für Projekte im Gazastreifen zur Verfügung stellten, stärke ihre Akzeptanz vor Ort, hieß es. Dies erleichtere die Rekrutierung von Aktivisten, die sich an terroristischen Handlungen beteiligten. Davon hätten die IHH-Funktionäre gewusst und trotzdem „ihre Unterstützungstätigkeit aufgenommen und überdies zu verschleiern gesucht“. Der Verein habe sich dadurch mit der Hamas einschließlich der von dieser Organisation ausgehenden Gewalttaten identifiziert. IHH-Anwalt Marx betonte dagegen, die Rolle der Hamas habe sich seit dem Al-Aksa-Urteil fundamental geändert. Jost Müller-Neuhof

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