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Die wegen mutmaßlicher Unterstützung islamistischer Terrororganisationen angeklagte Filiz G. erschien vor Gericht in einer Burka. Zum Prozessbeginn am 05. November steht sie im Berliner Kammergericht hinter einem Sicherheitsglas.

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Mutmaßliche Terrorunterstützer: Haftbefehle gegen Alican T. und Filiz G. erneuert

Im Prozess gegen die beiden türkischstämmigen Deutschen, denen vorgeworfen wird islamistische Terrorgruppen unterstützt zu haben, hat das Berliner Kammergericht die Haftbefehle erneuert.

Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Unterstützer islamistischer Terrorgruppen hat das Berliner Kammergericht die Haftbefehle gegen die beiden türkischstämmigen Deutschen erneuert.

Der Staatsschutzsenat begründete die Entscheidung am Freitag damit, dass "weiterhin dringender Tatverdacht besteht". Wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland müssen sich seit einer Woche der 21-jährige Berliner Alican T. und die aus Ulm stammende 29-jährige Filiz G. vor Gericht verantworten. Bei der Angeklagten handelt es sich um die Ehefrau des sogenannten Sauerland-Bombers, der im März dieses Jahres zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war.

Ihnen wird vorgeworfen, von November 2009 bis Februar dieses Jahres terroristische Organisationen, wie die "Islamische Jihad Union" (IJU), die "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) und Al Qaida zum Zweck von "Mord und Totschlag" mit insgesamt 2.900 Euro unterstützt zu haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge war das Geld für die Ausbildung von Kämpfern und "Märtyrern" bestimmt und über einen Mittelsmann in der Türkei überwiesen worden. Zudem sollen sie im Internet fanatische Texte sowie Propagandavideos verbreitet haben, um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrorgruppen zu gewinnen.

Alican T. und Filiz G. sitzen seit Februar 2010 in Untersuchungshaft. Hintergrund für die Erneuerung der Haftbefehle war ein Antrag der Verteidigung des 21-jährigen Berliners. Die Anwälte hatten darin die Haftentlassung für ihren Mandanten beantragt, da sie die Vorwürfe gegen den damals 20-Jährigen als nicht so schwerwiegend ansahen. Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Josef Hoch, verwies darauf, dass der neue Haftbefehl nun der Anklage angepasst sei. Damit sei die Haftfortdauer "erst recht gerechtfertigt". Der ursprüngliche Haftbefehl vom Februar dieses Jahres hatte den Angaben zufolge noch nicht alle Tatvorwürfe umfasst.

Die Angeklagten haben im Prozess bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Ihre Anwälte kündigten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt an. Das Verfahren wird am 18. November fortgesetzt. (dapd)

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