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Die Koalition will den Mutterschutz ausweiten.

© Felix Heyder/picture-alliance/ dpa

Mutterschutzgesetz-Reform: Mutterschutz soll auch für Selbstständige gelten

Die Koalition hat sich bei der Reform um den Mutterschutz auf die Details geeinigt. Er soll auch für Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen gelten. Auch Arbeitszeitbeschränkungen sollen gelockert werden.

Der Mutterschutz in Deutschland soll künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen und Selbstständige gelten. Zudem werden die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibilisiert. "Auf die Reform des Mutterschutzgesetzes haben wir uns nun in der Koalition geeinigt", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag. Die Koalition hatte noch um Details der Reform gerungen.

"Verbesserungen gibt es für Mütter in Beruf und Ausbildung, denn auch Studentinnen und Praktikantinnen werden künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können", sagte Schwesig. Mütter von Kindern mit Behinderung würden künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt erhalten, um sich um ihre Kinder zu kümmern. "Für Selbstständige wird es möglich sein, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern."

Zudem werde der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, verbessert. Sie erhalten den Angaben zufolge mindestens vier Monate Mutterschutz nach der Geburt.

Die Frau soll selbst entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeitet

Zugleich will die Koalition die Arbeitszeitbeschränkungen für werdende Mütter dem Bericht zufolge lockern. Unabhängig von der Branche könnten alle schwangeren Frauen zukünftig entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Für die Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr wird laut Familienministerium ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Der Arbeitgeber habe dabei alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, "die der Behörde eine formelle und materielle Prüfung des Antrags ermöglichen".

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte das Kabinett eine Reform des Mutterschutzes beschlossen. Details standen noch zur Klärung aus. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, darauf wies Schwesig auch in einem Gastbeitrag in der „Schweriner Volkszeitung“ am Mittwoch hin: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Aufwertung der Pflegeberufe, ein besserer Mutterschutz, längerer Unterhaltsvorschuss, ein Rückkehrrecht aus Teilzeit - fünf Gesetze müssen noch kommen, in dieser Legislaturperiode.“

Der gesetzliche Mutterschutz soll Mutter und Kind vor Gefahren und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie dem Verlust des Jobs schützen. Er gilt in Deutschland in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach.

(AFP, mit KNA)

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