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Ein afghanischer Polizist vor einem der zerstörten Tanklastzüge nach dem Angriff nahe Kundus im September 2009

© EPA/Jawed Kargar

Update

Nach Bombenangriff in Afghanistan im Jahr 2009: Angehörige von Kundus-Opfern scheitern wieder mit Klage

Im September 2009 bombardierten in Afghanistan Kampfflugzeuge auf Befehl eines deutschen Obersts zwei Tanklaster. Viele Zivilisten starben. Ihre Familien verlangen Entschädigung - scheiterten nun aber erneut vor Gericht.

Angehörige afghanischer Opfer des tödlichen Nato-Luftangriffs bei Kundus sind mit ihren Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik erneut gescheitert. Mehr als fünfeinhalb Jahre nach dem Bombardement mit vielen zivilen Opfern wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag die Berufung zweier Hinterbliebener gegen ein Urteil des Bonner Landgerichts zurück, das die Klagen im Dezember 2013 abgewiesen hatte. Der Bonner Richterspruch sei "nicht zu beanstanden", sagte die Vorsitzende OLG-Richterin Uta Statthalter.

In dem Zivilverfahren ging es um Geldforderungen eines Vaters von zwei mutmaßlich bei dem Luftschlag getöteten Kindern sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern.

Deutschland hatte freiwillig Familien von 90 Opfern 5000 Dollar gezahlt

Der Mann forderte 40.000 Euro, die Frau 50.000 Euro von der Bundesrepublik. Die Bundesrepublik zahlte als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro).

Bei dem Nato-Luftangriff in der Nacht zum 4. September 2009 waren mehr als 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Das nächtliche Bombardement hatte der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein als Kommandeur in Kundus veranlasst.

Taliban hatten zwei Tanklaster entführt

Hintergrund war die Kaperung zweier Tanklaster durch Taliban nahe dem deutschen Feldlager in Kundus. Auf die entsprechende Anforderung der Bundeswehr griffen US-Kampfflugzeuge die Tanklaster an.

Das Bonner Landgericht hatte in erster Instanz entschieden, den an der tödlichen Militäraktion beteiligten Soldaten sei "keine schuldhafte Amtspflichtverletzung" vorzuwerfen. So habe ein militärischer Informant in insgesamt sieben Telefonaten vor dem Luftanschlag jeweils versichert, dass sich bei den Tanklastern keine Zivilisten aufhielten. AFP/dpa

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