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Die frühere Justizminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

© picture alliance / dpa

Nach Bundestags-Beschluss: FDP will gegen BND-Gesetz klagen

Die Kritik am neuen BND-Gesetz ist groß. Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will nun sogar gerichtlich dagegen vorgehen.

Von Katrin Schulze

Die Reform des Bundesnachrichtengesetzes wurde gerade erst beschlossen - und schon ist fraglich, ob und wie lange sie Bestand haben wird. Denn die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will gegen das neue Gesetz klagen. Dass sei "dringend geboten", schrieb sie in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". "Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen." Leutheusser-Schnarrenberger ist davon überzeugt, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird: "Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind."

Mit der Reform, die der Bundestag am Freitag mit der Koalitionsmehrheit und gegen den ausdrücklichen Widerstand der Opposition beschlossen hat, sollen dem Nachrichtendienst umfangreichere Recherchen ermöglicht werden. So soll es dem Geheimdienst erlaubt sein, Internetknotenpunkte in Deutschland anzuzapfen, um E-Mails und Telefonate zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen. Außerdem darf der BND die auf der Grundlage von Suchbegriffen gesammelten Daten künftig bis zu sechs Monate speichern und auch an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. Ausdrücklich untersagt wird jedoch Wirtschaftsspionage sowie das gezielte Ausspähen befreundeter Staats- und Regierungschefs. Der BND soll zudem stärker kontrolliert werden.

Der früheren Justizministerin geht das Gesetz zu weit. "Die Bundesregierung legitimiert mit ihrem Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ziel müsse es vielmehr sein, die Arbeit der Nachrichtendienste auf einen rechtsstaatlichen Boden zurückzuholen.

Auch Internetfirmen klagen

Mit ihrer Kritik ist die FDP-Politikerin nicht allein. Auch Konstantin von Notz (Grüne) hält das Gesetz für verfassungswidrig. "Unsere Verfassung, die Grund- und Menschenrechte, sie sind kein Störfaktor beim Kampf gegen den Terrorismus, sondern sie sind die Grundlage dafür", sagte er. Die Bundesregierung ziehe mit dem Gesetz eben nicht die Konsequenzen aus der NSA-Affäre. "Deswegen prophezeie ich Ihnen: Dieses Gesetz wird vor dem Europäischen Gerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern."

Die Koalition verteidigte ihre Entscheidung dagegen. Der Zugriff auf die Internetknotenpunkte sei nötig, um dem BND überhaupt die Chance zu geben, auf Terror-Verdächtige aufmerksam zu werden, sagte CDU-Mann Clemens Binninger.

Internet-Unternehmen bezweifeln jedoch, dass so ein Vorgehen rechtmäßig ist. Der Betreiber des weltgrößten Internetknotenpunkts DE-CIX in Frankfurt hatte bereits im September beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. "Wir wollen eine gerichtliche Klärung und insbesondere Rechtssicherheit für unsere Kunden und unser Unternehmen", sagte die DE-CIX Management GmbH.

Bisher durfte der BND nach dem sogenannten G10-Gesetz höchstens 20 Prozent der Datenströme einer Leitung überwachen. Der Verband der Internetwirtschaft (eco) kritisiert, dass sich diese Beschränkung in dem neuen Gesetz nicht mehr findet. Damit werde grünes Licht für eine Komplettüberwachung des Internets gegeben. (mit rtr)

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