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Bundestagspräsident Norbert Lammert weiß, gegen wen im Bundestag strafrechtlich ermittelt wird - nur sagen möchte er es nicht. Der Fall Beck ist ohnehin öffentlich bekannt.

© REUTERS/Tobias Schwarz

Nach dem Fall Volker Beck: Lammert will Immunität von Abgeordneten abschaffen

Der Bundestagspräsident hält nichts vom grundgesetzlichen Schutz der Abgeordneten vor Strafverfolgung. Er ist zur Last geworden, meint er - und schlägt eine Alternative vor.

Im Hinblick auf die öffentliche Berichterstattung über Strafverfahren gegen Abgeordnete wie zuletzt gegen den Grünen-Politiker Volker Beck hat sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dafür ausgesprochen, die Immunität von Parlamentariern abzuschaffen.

Er sehe „keine Vorteile“ in dem grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz vor Strafverfolgung, sagte Lammert dem Tagesspiegel am Sonntag. „Immunität wird in der Öffentlichkeit häufig als Privileg der Abgeordneten angesehen, ist in Wirklichkeit aber eher eine Belastung, da ein Immunitätsverfahren immer mit erheblicher Publizität verbunden ist, die schnell auch den Charakter einer Vorverurteilung annehmen kann.“ Im Übrigen, so Lammert, handele es sich nicht um eine Bestimmung zum individuellen Schutz von Abgeordneten, sondern um eine Regelung, die die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherstellen solle.

Laut Grundgesetz darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden. Strafverfahren oder Inhaftierungen sind auf Verlangen des Parlaments umgehend auszusetzen. Mit den Vorschriften sollte als Lehre aus der Vergangenheit verhindert werden, dass Staatsanwaltschaften willkürlich gegen Abgeordnete vorgehen und dadurch die Arbeit der Parlamente lahmlegen.

Seit Bestehen der Bundesrepublik hat diese Schutzfunktion jedoch an Bedeutung verloren. Der Bundestag genehmigt Ermittlungsverfahren pauschal. Die Strafverfolger sind allerdings in der Pflicht, ihre Absichten beim Parlamentspräsidenten anzuzeigen. Nur für weitergehende Maßnahmen, etwa Durchsuchungen, Anklagen oder Strafbefehle, muss das Parlament weitere Beschlüsse fassen.

In den Fällen der später wegen Kinderpornografiebesitzes angeklagten SPD-Politiker Jörg Tauss und Sebastian Edathy war die Immunität auf diesem Weg aufgehoben worden. Derzeit ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Grünen-Abgeordneten Volker Beck wegen eines Rauschgiftdelikts. Hier hatte Lammert die entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft wegen Formfehlern nicht akzeptiert. Dadurch verzögerten sich die Ermittlungen.

"Der Bundestag ist als Institution stark genug"

„Ich persönlich hätte gegen eine Streichung nichts einzuwenden, zumal ich glaube, dass der Deutsche Bundestag als Institution stark genug und nicht auf den Schutz der Immunität seiner Mitglieder angewiesen ist“, sagte Lammert weiter. So gebe es zum Beispiel in den Niederlanden überhaupt kein Immunitätsrecht und im Vereinigten Königreich nur eine Informationspflicht der Strafverfolgungsbehörden, ohne dass dort die Demokratie gefährdet wäre.

Lammert schlug vor, in Umkehrung der jetzigen Praxis im Deutschen Bundestag ein Verfahren wie im Landtag von Brandenburg einzuführen. Dort seien Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Landtagsabgeordnete jederzeit möglich, jedoch auszusetzen, wenn der Landtagspräsident, eine Fraktion oder ein Abgeordneter dies beantragten, weil durch die Strafverfolgungsmaßnahmen die parlamentarische Arbeit beeinträchtigt werde.

Die Haltung des Bundestagspräsidenten hat möglicherweise auch mit den zunehmenden Transparenzansprüchen zu tun, denen sich der Bundestag ausgesetzt sieht. So hat das Verwaltungsgericht Berlin im September vergangenen Jahres auf eine Tagesspiegel-Klage hin entschieden, dass die Parlamentsverwaltung Angaben zu den bei ihr angezeigten Strafverfahren machen muss. Der Schutz des freien Mandats stehe „allenfalls einer namentlichen Nennung der von Strafermittlungsverfahren betroffenen Abgeordneten entgegen“, entschied das Gericht. Auskünfte zur Zahl der Verfahren oder zur Art der Delikte müssten aber gegeben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Bundestag hat Berufung eingelegt.

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