Nach dem Krieg : Vom Stabsunteroffizier zum Hartz-IV-Empfänger
01.11.2011 13:28 Uhr
Versehrten Soldaten wie Sedlatzek-Müller wollten Bundestagsabgeordnete aller Parteien helfen. Im Oktober 2010 beauftragte das Parlament die Regierung, das Einsatzversorgungsgesetz zu überarbeiten. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett eine neue Fassung: Die finanzielle Entschädigung bei schweren Verwundungen soll von 80 000 auf 150 000 Euro steigen. Und eine Stichtagregelung wird gekippt, die Soldaten, die vor Dezember 2002 verletzt wurden, bislang benachteiligt. Doch Sedlatzek-Müller gehen diese Änderungen nicht weit genug. Versehrte Soldaten, fordert er, sollen nach ihrem Dienstende nicht einfach aus der Bundeswehr ausscheiden, sondern weiterbeschäftigt werden.
Das Gesetz sieht dies erst ab einem Grad der Wehrdienstbeschädigung von 50 Prozent vor. „Traumatisierte Soldaten bekommen aber fast nie einen so hohen Beschädigungsgrad zuerkannt“, sagt Sedlatzek-Müller. „Wenn ich ein Bein oder einen Arm verloren hätte, wäre ich heute wohl immer noch bei der Bundeswehr beschäftigt.“ Psychische Erkrankungen lassen sich schwerer belegen als große Wunden. Die Betroffenen fordern, dass Soldaten bereits bei 30 Prozent bei der Bundeswehr angestellt bleiben.
Gutachter der Bundeswehr haben Sedlatzek-Müller 40 Prozent bescheinigt. Er hat dagegen Widerspruch eingelegt. Erneut stehen nun Untersuchungen in den Bundeswehrkliniken an. Eine Neuregelung würde ihm die Chance geben, wieder Fuß zu fassen, sagt Sedlatzek-Müller. Er würde sich als Angestellter der Bundeswehr gerne um Veteranen kümmern, ihnen als Lotse beim Umgang mit der Bürokratie helfen. Doch dafür müsste der Gesetzesentwurf geändert werden. Am 19. September soll der Bundestag darüber entscheiden. Robert Sedlatzek-Müller will dann auf der Zuschauertribüne sitzen. Sein jahrelanger Kampf könnte dann immer noch nicht zu Ende sein.















