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Nach dem Rücktritt: Ein freier Herr Guttenberg

Karl-Theodor zu Guttenberg ist bald Minister a. D., aber die Probleme noch lange nicht los. Wie sieht seine Zukunft aus?

Als Minister ist Karl Theodor zu Guttenberg am Dienstag zurückgetreten. Dass damit seine politische Karriere für alle Zeiten beendet ist, glaubte dennoch schon zu diesem Zeitpunkt kaum jemand. Viel wird nun davon abhängen, zu welchem Ergebnis die Kommission an der Universität Bayreuth kommt, die sich mit dem konkreten Ausmaß des Plagiats in Guttenbergs Doktorarbeit befasst, und wie die Ermittlungsbehörden reagieren.

Kann Guttenberg bestraft werden?

Er hat es am Dienstag selbst gesagt: Er will mit den Behörden kooperieren. Etwas anderes bleibt ihm auch nicht übrig. Selbst wenn er von seinem Recht, als Beschuldigter schweigen zu dürfen, Gebrauch machen würde – das corpus delicti, seine Dissertation, spricht Bände. Dass ein Ermittlungsverfahren droht, muss Guttenberg von Anfang an klar gewesen sein. Jetzt scheint es unvermeidbar. Die Staatsanwaltschaft im bayerischen Hof teilte am Mittwoch mit, ihr lägen rund 80 Strafanzeigen vor. Die Behörde in Hof ist für mögliche Verstöße gegen das Urhebergesetz zuständig. Auch in Berlin ist Guttenberg angezeigt worden, hier ist von 20 Anzeigen die Rede.

Welche Delikte kommen noch in Betracht?

Angezeigt wurde Guttenberg unter anderem wegen Betrugs, des missbräuchlichen Führens von Titeln, Untreue und Verstößen gegen das Urhebergesetz. Missbräuchlich geführt hat Guttenberg seinen Titel nicht, er war dazu bis zu dessen Rücknahme durch die Uni formal berechtigt. Auch Betrug scheidet wohl aus. Selbst wenn Guttenberg vorsätzlich getäuscht hätte – dem Verlag hat er keinen Vermögensschaden zugefügt, denn der hat seine Auflage komplett verkauft. Untreue kommt höchstens im Hinblick auf die Verwendung der Bundestags-Gutachten in Betracht. Ob der berüchtigte Gummi-Paragraf hier ein Urteil tragen würde, ist eher zweifelhaft.

Was droht bei Urheberrechts-Verstößen?

Wer fremde oder umgearbeitete Werke ohne Genehmigung verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, heißt es in Paragraf 106 des einschlägigen Gesetzes. Im vergangenen Jahr bekam der frühere CDU-Politiker Andreas Kasper deshalb einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, weil er, wie ein Juraprofessor feststellte, in seiner juristischen Dissertation „auf etlichen Seiten“ einen „Flickenteppich aus den Texten anderer Autoren“ zusammenstrickte. Die Strafe schrammte knapp an der Schwelle zum Eintrag ins Führungszeugnis vorbei, gilt also nicht als Vorstrafe. Mit der Diskussion, ob es einen Vorsatz gab, hatte man sich im Fall Kasper angesichts der Häufung nicht lange aufgehalten. Bestätigen sich bei Guttenberg die gesammelten Verdachtsfälle, wird man seine Angaben, er habe nicht bewusst abgeschrieben, als Schutzbehauptung werten und ihm nicht glauben. Kasper jedenfalls hat seinen Titel verloren und die Strafe akzeptiert.

Sind Ermittlungen jetzt zwingend?

Die Urheberrechtsverstöße sind so genannte Antragsdelikte. Die Geschädigten – die Urheber der benutzten Werke – müssten einen Strafantrag stellen. Dann sind die Behörden zu Ermittlungen verpflichtet. Die Ankläger können allerdings auch von sich aus tätig werden, wenn sie ein „öffentliches Interesse“ sehen, weniger wegen der Prominenz des Verdächtigen als wegen der Schwere der Tat. So war es bei Kasper. Solche Fragen wolle man im Ermittlungsverfahren prüfen, teilten die Ankläger aus Hof mit. Auch würden dann die Erkenntnisse der Selbstkontroll-Kommission der Uni Bayreuth berücksichtigt, hieß es.

Was ist mit Guttenbergs Mandat?

Noch immer ist unklar, ob er sein Bundestagsmandat niederlegt. Er hatte am Dienstagabend zwar gesagt, er werde „auf alle politischen Ämter verzichten“, doch beim Bundestag war am Mittwochnachmittag noch kein Gesuch eingegangen. Wer sein Mandat niederlegen will, muss seinen Verzicht bei Bundestagpräsident Norbert Lammert oder bei einem Notar schriftlich erklären. „Wir haben es noch nicht schwarz auf weiß, dass Herr zu Guttenberg sein Bundestagsmandat niedergelegt hat“, sagte eine Bundestagssprecherin. Auch CSU-Chef Horst Seehofer äußerte sich laut dpa am Dienstagabend kryptisch zu Guttenberg und dessen Mandat: „Und deshalb werden wir mit dem nötigen Abstand auch natürlich darüber reden, über diese Definition ,alle politischen Ämter’“. Der Düsseldorfer Parteienforscher Ulrich von Alemann weist darauf hin, dass im streng juristischen Sinne ein Mandat und ein politisches Amt nicht dasselbe seien, im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings dazwischen nicht unterschieden werde. „Wie Herr zu Guttenberg seinen Ausspruch meint, weiß er daher momentan nur selbst“, sagte Alemann. In das Amt des Verteidigungsministers wurde Guttenberg berufen, sein Bundestagsmandat aber hat er durch Direktwahl erhalten. 2009 gewann er den Wahlkreis Kulmbach mit 68,1 Prozent.

Wie sieht die CSU Guttenbergs Zukunft?

Im Freistaat ist er Kreisrat in Kulmbach und vor allem Vorsitzender des CSU-Bezirksverbandes Oberfranken. Reinhold Rott, Geschäftsführer des Bezirksverbandes in Hof, sagt, er wisse nicht, ob Guttenberg bleibe. „Natürlich wünschen wir uns das alle hier.“ In München gibt es derweil zwar viele Spekulationen über Guttenbergs Zukunft, aber noch keinerlei Konzept. Sicher erscheint aber: Die Vorgänge um die Doktorarbeit müssen so gründlich aufgeklärt werden, dass sich der Opposition nach einem möglichen Comeback keine Angriffsfläche mehr bietet. Guttenberg ist noch jung, die Affäre könnte nach zwei bis vier Jahren überwunden sein. Seine Zukunft würde dann wohl erst einmal nicht in Berlin, sondern in Bayern liegen. Die Bayern scheinen den Skandal um die Doktorarbeit eher als Lappalie anzusehen und ihn gar als eine Art Opfer. Eine gute Möglichkeit, wieder weiter nach vorne zu rücken, bietet sich im Herbst 2013, wenn in Bayern ein neuer Landtag gewählt wird. Guttenberg könnte Abgeordneter in München werden und womöglich Regierungsämter übernehmen. Nach einiger Zeit etwa als Landesminister dürfte er dann als rehabilitiert gelten.

Und eine Zukunft außerhalb der Politik? Das erscheint unwahrscheinlich, denn außerhalb der Politik hat er sich nie sonderlich hervorgetan. Politiker und andere Prominente, die ihren Job verloren haben, zieht es gerne für einige Zeit ins Ausland – zu einem Forschungssemester, Vortragsreisen oder einer Gastprofessur. Bei zu Guttenberg ist so etwas nach seiner akademischen Bauchlandung kaum möglich. Finanziell steht der Baron ohnehin gut da. In Guttenbergs jüngst erschienener Biografie ist die Rede von einem geschätzten Familienvermögen zwischen 400 und 600 Millionen Euro. Im März erhält er zudem noch sein volles Gehalt als Minister und Abgeordneter – laut Bund der Steuerzahler 16 834 Euro. Im April kann Guttenberg mit einem Übergangsgeld in Höhe von 14 098 Euro rechnen, ab Mai werden seine persönlichen Einkünfte mit den öffentlichen Bezügen verrechnet. (mit dapd)

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