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Bundesjustizminister Maas hält die Ausweisung der Täter von Köln für durchaus denkbar.

© Britta Pedersen/dpa

Nach den Übergriffen in Köln: Straffällige Ausländer sollen schneller abgeschoben werden

Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas haben sich darauf verständigt, dass schon eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft für eine Abschiebung reicht.

Ausländer sollen bei sexuellen Übergriffen und anderen Straftaten leichter abgeschoben werden können. Wenn ein Ausländer wegen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und oder wegen Eigentumsdelikten in Serie zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, solle er künftig mit Ausweisung zu rechnen haben, sagten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe soll die Abschiebung prinzipiell möglich sein - egal ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Nach der Grundsatzeinigung beider Minister sollen entsprechende gesetzliche Regelungen schnell auf den Weg kommen.

Die Ausweisung ausländischer Straftäter unterliegt bislang strengen Regularien - vorgegeben von der Genfer Flüchtlingskonvention. In Deutschland gilt bisher die Regel, dass sich erst eine Haftstrafe von drei Jahren oder mehr auf ein Asylverfahren auswirkt. (dpa)

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