zum Hauptinhalt

Nach der Gesundheitsreform: Nicht pflegeleicht

Zum ersten Mal seit 1995 werden die Kassenleistungen wieder erhöht – aber immer mehr Heimbewohner brauchen Geld vom Sozialamt. Was die Betroffenen von der Gesundheitsreform haben.

Das Echo war verhalten positiv. Die von der Koalition beschlossene Pflegereform stärke die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen, lobte der Paritätische Wohlfahrtsverband. Im Blick auf die Betreuung Demenzkranker sprach Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sogar von einem „ganz großen Schritt“. Skeptischer reagierte Caritas-Präsident Peter Neher. Für ihn steht „die eigentliche Pflegereform noch aus“. Der jetzige Kompromiss schaffe kurzfristig Spielräume. In das gleiche Horn blies Pfarrer Klaus Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, und sprach gar von einer „Hypothek für die Zukunft“. Experten wie Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen flüchten sich dagegen in sanften Zynismus: Man könne angesichts der fundamentalen Meinungsdifferenzen in der Koalition schon froh sein, „dass es nicht einen total faulen Kompromiss gegeben hat“, sagt er. Das Ganze sei eine „kleine Lösung“, die Finanzreform der Pflegekasse jedoch werde in der nächsten Legislaturperiode wieder auf der Agenda stehen.

Im Zentrum stehen vor allem drei Punkte: die steigende Zahl der Pflegebedürftigen, der kontinuierliche Rückgang der – im Vergleich sehr preiswerten – häuslichen Pflege durch Angehörige zugunsten ambulanter Pflegedienste und der schleichende Wertverfall der Versicherungsleistungen. Seit Einführung der Pflegekasse 1995 sind die Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und stationäre Pflege noch immer unverändert.

Anders die Preise. Sie sind nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in den letzten sieben Jahren für die Heimpflege um mindestens 1,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Damit beträgt die „Kaufkraft“ der bei Einführung der Pflegeversicherung festgelegten Versicherungssummen heute noch rund 75 Prozent des ursprünglichen Niveaus. Und die wachsende Lücke müssen die Betroffenen selbst mit ihrer Rente, ihren Ersparnissen schließen, oder das Sozialamt muss einspringen.

Vor Verabschiedung der Pflegeversicherung vor 15 Jahren waren rund zwei Drittel aller Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen – ein Zustand, den der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm als „entwürdigend“ bezeichnete und zu einem Hauptargument für die neue Kasse machte. Nach ihrem Start sank der Sozialhilfeanteil zunächst auf unter 20 Prozent, inzwischen nähert er sich wieder der 40-Prozent-Marke – in manchen Regionen liegt er sogar schon wieder bei über 50 Prozent. Denn bei den teuren stationären Pflegefällen der Stufen 1 und 2 hat die Koalition auch in ihren jüngsten Reformbeschlüssen die Pflegeleistungen nicht dynamisiert, also nicht an die Preissteigerungen angepasst. Nach Berechnungen des Bremer Zentrums für Sozialpolitik müssen Betroffene, Angehörige oder Sozialamt mittlerweile in der Regel die Hälfte der Heimkosten selbst aufbringen.

Erstmals seit 1995 angehoben werden sollen allerdings die Zuschüsse für die ambulante Pflege zu Hause, die etwa 60 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Bis 2012 steigen die Sätze je nach Pflegestufe um neun bis 15 Prozent – und kompensieren damit maximal zwei Drittel der Steigerungen bei den Pflegedienstpreisen. Von 2015 an sollen die Pflegegelder dann alle drei Jahre an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Für Elisabeth Frischhut, Referentin für ambulante häusliche Pflege beim Deutschen Caritasverband, ist diese Dynamisierung ein wichtiger Fortschritt. Die Pflegezahlungen seien ja nie als Vollkaskoversicherung angelegt gewesen, sagt sie. Dennoch hat sich die schleichende Entwertung durchaus bemerkbar gemacht. Nach den Erfahrungen von Klaus-Peter Stenzig, Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege im Diakonischen Werk, reagieren viele Betroffene, indem sie die gebuchten Pflegedienste reduzieren. „Gerade im ambulanten Bereich besteht so die Gefahr, dass eine wachsende Unterversorgung entsteht“, sagt er.

Im Gegenzug nimmt die Koalition eine gewisse Ausweitung des Pflegebegriffs vor. Bislang wurde die Pflegebedürftigkeit sehr eng daran gemessen, inwieweit der alte Mensch körperliche Hilfe bei Aufstehen, Ankleiden, beim Waschen oder bei der Toilette braucht. Demenzkranke dagegen, die körperlich noch fit sind, sich aber im Alltag nicht mehr richtig zurechtfinden, erhielten bislang nur eine niedrige Pflegestufe zuerkannt, obwohl sie in Wirklichkeit intensiv betreut werden müssen. Sie sollen künftig zusätzlich zu ihrer regulären Pflegeleistung einen Extrazuschuss von bis zu 200 Euro pro Monat bekommen. Außerdem hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eine Kommission einberufen, die den Pflegebegriff neu definieren und berücksichtigen soll, dass Menschen nicht nur körperliche Pflege, sondern auch Zuwendung und Teilhabe am sozialen Leben benötigen. Damit werden absehbar auch alte Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Demenz oder Depressionen in den Kreis der Pflegebedürftigen voll einbezogen.

Rund zwei Millionen Deutsche sind inzwischen auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Tendenz steigend. 2010 werden es nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 2,4 Millionen, 2020 gar drei Millionen sein. Angesichts dieser Zahlen gleicht jede Reform einer Quadratur des Kreises. Auf der einen Seite sollen die realen Pflegeleistungen nicht noch weiter sinken, weil dies langfristig die Legitimität der Pflegepflichtversicherung zerstört. Auf der anderen Seite dürfen auch die Beitragssätze nicht zu spürbar steigen. Denn sonst bekommen am Ende die Bürger das Gefühl, immer mehr in die Pflichtkasse einzahlen zu müssen für einen immer dürftigeren Versicherungsschutz.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false