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Politik: Nach deutschem Muster

Vor zehn Jahren wurde das Asylrecht eingeschränkt – Experten befürchten, dass dies zum Modell für Europa werden könnte

Die Bundestagsdebatte dauerte fast 13 Stunden. Zur Verhandlung stand der Artikel 16 des Grundgesetzes. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es darin. Nach erbitterter Diskussion einigte sich die Koalition aus CDU, CSU und FDP mit der SPD auf eine Verfassungsänderung. Das war am 26. Mai 1993. Am 1. Juli vor zehn Jahren trat das Gesetz dann in Kraft. Bekannt wurde es unter dem Namen „Asylkompromiss“.

Seitdem gelten für Flüchtlinge, die nach Deutschland wollen, drei wichtige Einschränkungen: Erstens werden sie an der Grenze abgewiesen, wenn sie versuchen, über einen so genannten „sicheren Drittstaat“ einzureisen, in dem sie Schutz finden könnten. Dazu zählen alle EU-Staaten sowie Norwegen, Polen, Tschechien und die Schweiz. Zweitens wird ihnen die Anerkennung als politischer Flüchtling erschwert, wenn sie aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommen, in dem ihnen keine Verfolgung droht. Die Bundesregierung zählt dazu etwa Ghana, Senegal oder Rumänien. Als dritte Einschränkung droht ihnen nach einem Schnellverfahren direkt am Flughafen die Abschiebung.

Die Debatte um diese Einschränkungen wurde 1992 in einem Klima der Angst geführt: Angst vor der Zunahme rechter Gewalt, aber auch vor jenen, gegen die sich die Gewalt vor allem richtete - den Asylbewerbern. Deren Zahl erreichte 1992 mit 438 000 einen Höchststand. Im selben Jahr sorgte eine Serie brutaler rechtsextremer Anschläge für Schlagzeilen. Rechte Parteien forderten mit Parolen wie „das Boot ist voll“, das Asylrecht zu beschneiden.

Das neue Gesetz blockierte für viele Flüchtlinge das Asyl. Unter anderem deshalb ging 1993 die Zahl der Anträge auf 323 000 zurück. 1994 waren es nur noch 127 000. Für die erste Hälfte des laufenden Jahres verzeichnet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die niedrigste Bewerberzahl seit 1987. Die Chance, Asyl gewährt zu bekommen, ist gleichwohl gering: 2002 wurden nur 1,83 Prozent der Antragsteller anerkannt.

Der „Asylkompromiss“ ist seit Jahren in der Kritik. Menschenrechtsorganisationen sehen durch ihn das Asylrecht ausgehöhlt. Der rechtspolitische Referent der Organisation Pro Asyl, Bernd Mesovic, befürchtet, das deutsche Asylrecht könne zu einem schlechten Vorbild für die seit 1999 angestrebte europäische Einwanderungsgesetzgebung werden. „In den letzten zehn Jahren hat der Asylkompromiss in vielen EU-Ländern als Vorlage für restriktive Gesetze gedient“, sagt er und führt als Beispiele Dänemark und Frankreich an. Die aktuelle Diskussion um Schlepperbanden in Italien zeige jetzt schon, so Mesovic, mit welchen Problemen zu rechnen sei, wenn sich Europa hinter einem Gürtel „sicherer Drittstaaten“ verschanzt: „Je stärker sich der Kontinent gegen Flüchtlinge abschottet, desto mehr Zulauf werden illegale Schlepperbanden haben.“

Christian Staas

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