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Innenminister Friedrich (CSU) meint, dass sich der Konflikt um die Datenspeicherung noch entschärfen lässt.

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Update

Nach EU-Klage: Friedrich fordert Einigung bei Vorratsdaten

Nach der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland mahnt Innenminister Friedrich eine Einigung zur Vorratsdatenspeicherung an. Die drohenden Strafzahlungen könnten noch verhindert werden.

Nach der Klageerhebung der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Vorratsdatenspeicherung sieht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einen erhöhten Druck auf die schwarz-gelbe Koalition, zu einer Einigung zu kommen. Die nun drohenden Strafzahlungen könnten verhindert werden, wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einlenke, sagte Friedrich am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin.

Die Justizministerin müsse eine Regelung vorlegen, die sowohl die EU-Richtlinie als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung umsetze, sagte Friedrich bei der Tagung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister warb erneut für seinen Vorschlag, die Telekommunikationsdaten sechs Monate lang anlasslos zu speichern. Leutheusser-Schnarrenberger will Internetdaten nur bis zu sieben Tage ohne Anlass speichern lassen, um sie bei einem konkreten Verdacht im so genannten Quick-Freeze-Verfahren einzufrieren.

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Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und verlangt eine millionenschwere Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen hat. Deutschland sei der Richtlinie „immer noch nicht nachgekommen“, bemängelte die Kommission am Donnerstag. Die Kommission schlug dem Gerichtshof nach eigenen Angaben vor, „die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen“. Brüssel sprach sich dabei für ein tägliches Zwangsgeld von mehr als 315.000 Euro aus.

Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umgesetzt.
Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umgesetzt.

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Verzögerungen bei der Umsetzung könnten „negative Auswirkungen ... auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.“ Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Die Staaten müssen diese europäischen Vorgaben in eigene Gesetze umsetzen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hatte, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will mehr Daten sammeln als Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will.

Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des VW-Gesetzes.

Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Nach Kommissionsangaben gibt es bei der Umsetzung auch noch Verzögerungen in vier weiteren Staaten: Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien. In Tschechien und Rumänien hatten wie in Deutschland die nationalen Verfassungsgerichte entsprechende Gesetze für nicht verfassungskonform erklärt. (Tsp/AFP/dpa)

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