zum Hauptinhalt
Richter Voßkuhle.

© dpa

Nach Klage der NPD: Wahl des Bundespräsidenten auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Prozedere bei der Bundespräsidentenwahl. Geklagt hatte die NPD. Sie fühlt sich diskriminiert.

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zur Wahl des Bundespräsidenten überprüfen. Am Dienstag verhandelte der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle über eine Klage der NPD. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Der Parteichef sagt nichts

Es ist bemerkenswert, dass das Gericht über eine Klage der NPD zum Wahlrecht verhandelt. Denn beim selben Senat liegt der Verbotsantrag der Bundesländer, mit dem die Existenz der Partei wegen Verfassungswidrigkeit beendet werden soll. Aber die Verfahren haben nichts miteinander zu tun. Zudem konzentrierte sich der NPD-Anwalt Peter Richter ausschließlich auf juristische Fragen zum Wahlmodus des Bundespräsidenten. Der NPD-Vorsitzende Udo Pastörs, der auch Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern ist und mit volksverhetzenden Ausländerbeschimpfungen auffiel, meldete sich nicht zu Wort.

Klageanlass sind die Wahlen von Bundespräsident Horst Köhler im Jahr 2009 und dessen Nachfolger Christian Wulff ein Jahr später. Die NPD beanstandet diese Wahlen, weil ihre Rechte als Mitglieder der Wahlversammlung verletzt worden seien. Bundespräsidenten werden von der Bundesversammlung gewählt – sie setzt sich je zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und Delegierten der Landtage zusammen, wo die NPD vertreten ist. Karlsruhe hat sich bisher mit der Bundesversammlung nicht beschäftigt. Voßkuhle sprach von „einem weißen Fleck“ in der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichts.

Die Bundesversammlung tritt allein zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Die Landtagsdelegierten werden nach den politischen Kräfteverhältnissen in den jeweiligen Parlamenten bestimmt. Die Parteien können auch Prominente von außerhalb der Politik – etwa Künstler oder Sportler – als Delegierte bestimmen. Die Wahl des Bundespräsidenten findet dann in Berlin ohne jede Aussprache statt. Auch eine Vorstellung der Kandidaten ist nicht vorgesehen.

"Reine Statisten"

Diese Rolle als „reine Statisten“ greift die NPD an. Pastörs hatte 2009 und 2010 als NPD-Mitglied in der Bundesversammlung eine Vorstellung der Kandidaten beantragt, denn auch die NPD hatte einen Bewerber benannt. Ebenso wollte Pastörs eine Überprüfung der von Rheinland-Pfalz entsandten Mitglieder. Er hielt die Zusammensetzung der Bundesversammlung für fehlerhaft. Aber seine Anträge wurden von Norbert Lammert, Leiter der Bundesversammlung, abgelehnt.

Eine Debatte gab es nicht, auch keine Aussprache zur Geschäftsordnung. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Wahl ohne Aussprache erfolgt. Aber die NPD hält es für eine Verletzung der Abgeordnetenrechte, „das Redeverbot“ auch auf Anträge zur Geschäftsordnung oder die Vorstellung der Kandidaten zu erstrecken.

Der Zweite Senat verhandelte am Dienstag rund drei Stunden, ob diese Praxis mit den Rechten der Wahlberechtigten vereinbar sei. Richterin Gertrude Lübbe-Wolff fragte, wer Entscheidungen des Versammlungsleiters kontrollieren könne, wenn der ein Ausspracheverbot verhängt habe. Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter kann sich nur auf die Zukunft auswirken, denn weder Köhler noch Wulff sind noch im Amt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false