zum Hauptinhalt
Eine Drohne vom Typ MQ-1 Predator.

© dpa

Nach Medienberichten: Verteidigungsministerium ist für Anschaffung von Kampfdrohnen

Das Verteidigungsministerium plädiert nach Medieninformationen dafür, die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszurüsten. Ein Sprecher des Ministeriums dementiert hingegen.

Das die Anschaffung bewaffneter Drohen bevorstehe, gehe aus einem Sachstandsbericht des Ressorts hervor, meldeten mehrere Medien. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn spreche „eher für die Einführung bewaffneter Drohnen“, heißt es demnach darin. Die Bundeswehr hält bewaffnete Drohnen für den Schutz der Soldaten im Auslandseinsatz für unverzichtbar. Das Verteidigungsministerium dementierte am Samstag: Man noch nicht entschieden, ob die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen ausgerüstet werden soll. Ein Ministeriumssprecher wies am Samstag in Berlin einen Bericht der „Bild“-Zeitung über Pläne zur Anschaffung zurück. „Das ist nicht die Position der Ministerin und auch nicht die Position des Hauses.“ Der Sprecher verwies auf die Expertenanhörung, die an diesem Montag im Verteidigungsausschuss des Bundestags stattfindet. Danach erst werde Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) ihre Position festlegen, die sie am Mittwoch oder Donnerstag im Bundestag bekanntgeben werde. Die Zeitung hatte sich bei ihrer Darstellung auf einen internen Sachstandsbericht des Ministeriums berufen. Das wollte der Sprecher nicht kommentieren. Es gebe mehrere Berichte „mit unterschiedlicher Intention“, sagte er.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wartet mit ihrer Entscheidung über eine Anschaffung noch ab. An diesem Montag findet im Verteidigungsausschuss des Bundestag eine Expertenanhörung dazu statt. Damit soll eine Debatte eingeleitet werden, die zu einem Beschluss führen soll. Von der Leyen will sich bei einer Aktuellen Stunde am Mittwoch im Bundestag äußern. Der frühere Verteidigungsminister Thomas de Maizière hatte sich massiv für die Anschaffung eingesetzt.
Laut „Bild“ hält der Sachstandsbericht auch einen Einsatz in Gebieten für möglich, in denen die Bundeswehr sonst nicht operiert. In dem Papier werde dazu zwischen dem Einsatz innerhalb und außerhalb bewaffneter Konflikte unterschieden. „Auch in letzteren ist ein Einsatz bewaffneter Drohnen ausnahmsweise denkbar, wenn das einschlägige Völkerrecht zum Einsatz von Gewalt ermächtigt (z.B. zur Unterstützung einer Evakuierungsoperation)“, zitiert das Blatt aus dem Bericht. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false