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Nach Urteil: Bundestag streitet um Vorratsdaten

Nach der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht dringt die Opposition auf Konsequenzen in Europa. Ziel müsse die vollständige Aufhebung einer entsprechenden EU-Richtlinie sein, betonten Grüne, Linke und SPD am Freitag im Bundestag in Berlin.

Die Karlsruher Richter hatten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagte, die Speicherung individueller Daten sei ein schwerer Eingriff in Grundrechte der Bürger und müsse daher nach dem deutschen Verfassungsgerichtsurteil auch auf EU-Ebene gestoppt werden. Ähnlich äußerte sich der SPD-Politiker Gerold Reichenbach. Für die Linken-Innenexpertin Petra Pau besteht eine „reale Gefahr“, dass die Vorratsdatenspeicherung durch eine weitere Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie „über die Hintertür“ wieder eingeführt werde. Unions-Redner bekräftigten dagegen, dass diese Form der Datenspeicherung auch künftig für die Strafverfolgung unverzichtbar sei. Ansonsten könne nicht effektiv gegen Kinderpornografie und andere Delikte vorgegangen werden.

Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die große Koalition 2008 eine verbindliche EU-Richtlinie umgesetzt. Diese gilt nach wie vor und muss auch in Deutschland weiterhin in nationales Recht übertragen werden. Union und FDP kündigten bereits an, man werde die EU-Richtlinie im „Datenschutzkorsett“ des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. Die EU-Richtlinie schreibt die Speicherung bestimmter Telekommunikationsdaten auf Vorrat vor, um schwere Straftaten besser aufzuklären. ddp/dpa

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