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Schritt für Schritt zur Gleichstellung Homosexueller: Die CDU könnte ihren Widerstand bald aufgeben.

© dpa

Nach Verfassungsgerichtsurteil: CDU deutet Kurswechsel bei Homo-Ehe an

Die CDU rückt von der nächsten konservativen Überzeugung ab. Die Lebenspartnerschaft Homosexueller soll der Ehe gleichgesetzt werden. Die Justizministerin hat schon einen Gesetzentwurf in der Tasche.

Die Union gibt nach einem Zeitungsbericht ihren Widerstand gegen die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe auf. Angesichts „der klaren Tendenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir jetzt möglichst rasch handeln und die erforderliche verfassungsrechtliche Gleichstellung auch durchführen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), der „Süddeutschen Zeitung“. „Wie wir das genau machen, prüfen wir jetzt innerhalb der Fraktion und dann in der Koalition.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich bislang im Einklang mit der Mehrheit ihrer Partei gegen eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit verheirateten Männern und Frauen gestellt.

Zuvor war die Partei bereits bei der Atomkraft und der Wehrpflicht von alten Grundüberzeugungen abgerückt.

Homosexuelle Paare beklagen, dass sie vor allem beim Ehegattensplitting weiterhin benachteiligt werden. Dabei geht es um gleiche Steuervorteile für homosexuelle Paare wie für Eheleute. Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch der Koalitionspartner FDP fordern seit langem eine Gleichbehandlung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht in dieser Woche war auch in der Union der Ruf nach völliger Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften immer lauter geworden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält den sich abzeichnenden Sinneswandel der Union für überfällig. „Ich begrüße es, wenn sich die Union einer modernen Gesellschaftspolitik öffnet. Mein Ministerium hat einen fertigen Gesetzentwurf zur vollen Adoption in der Schublade“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“.

Dieser Entwurf stelle Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht vollständig gleich. Gleichzeitig ergreife der Entwurf die Gelegenheit, weit darüber hinaus „eine Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vorzunehmen“. In allen möglichen Gesetzen würden Ehe und Homo-Ehe gleichgestellt. Die Wörter „Ehegatte/Ehegatten“ würden jeweils mit „oder Lebenspartner“ ergänzt.

Auch beim Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften will Leutheusser-Schnarrenberger somit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. „Es wäre politisch sehr gut, wenn wir beim Einkommenssteuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften diesmal nicht auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten müssten“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Das würde die Handlungsfähigkeit der Koalition in diesem Bereich zeigen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Hierüber wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr entscheiden.

Beim CDU-Bundesparteitag im Dezember in Hannover war die Mehrheit der Delegierten noch bei ihrem Nein zu einer steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare mit verheirateten Männern und Frauen geblieben. Auf diese Position hatte sich vor dem Parteitag auch Kanzlerin Merkel festgelegt. (dpa)

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