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Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber.

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Update

Nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: Rüstungslobbyist Schreiber kommt unter Auflagen frei

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber darf bei Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100.000 Euro das Gefängnis verlassen.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München bestätigte am Freitag einen Beschluss des Landgerichts Augsburg, mit dem der Haftbefehl gegen den schwer kranken 78-Jährigen gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Beschluss verwarfen die Richter als unbegründet, wie das Oberlandesgericht mitteilte.

Wann Schreiber aus der Haft entlassen wird, war zunächst offen. Die Entlassung könne erst erfolgen, wenn seine Personaldokumente und die angeordnete Sicherheitsleistung hinterlegt seien, erläuterte das Oberlandesgericht. Auf die Frage, ob und wann das der Fall sein werde, habe das Gericht keinen Einfluss.

Das Landgericht Augsburg hatte Karlheinz Schreiber, der als Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre gilt, im Jahr 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bundesgerichtshof machte allerdings eine Reihe von Rechtsfehlern aus und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dort sollte die Neuverhandlung ursprünglich Anfang Mai beginnen.

Gesundheitliche Probleme verzögerten die Neuauflage allerdings, da Schreiber Anfang März einen Herzinfarkt in seiner Zelle erlitt. Daraufhin wurde er zur Behandlung in eine Rehaklinik nach Bad Wörishofen gebracht, wo er rund um die Uhr bewacht wurde. (dapd)

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