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Politik: Nachbesserungbei Rente für SED-Opfer

Berlin - Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über eine Ehrenpension für SED-Opfer wird nachgebessert: So werden zwar eine Haftdauer von sechs Monaten und die materielle Bedürftigkeit der Antragsteller Voraussetzungen für den Bezug der Rente von monatlich 250 Euro bleiben. Doch sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch verabschiedete, Einkünfte aus Alters-, Betriebs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten bei der Bedürftigkeitsklausel nicht angerechnet werden.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über eine Ehrenpension für SED-Opfer wird nachgebessert: So werden zwar eine Haftdauer von sechs Monaten und die materielle Bedürftigkeit der Antragsteller Voraussetzungen für den Bezug der Rente von monatlich 250 Euro bleiben. Doch sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch verabschiedete, Einkünfte aus Alters-, Betriebs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten bei der Bedürftigkeitsklausel nicht angerechnet werden. Dadurch verdreifache sich der Kreis der Berechtigten auf etwa 42 000 Personen, sagte der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel dem Tagesspiegel. Damit steige auch die Summe der ursprünglich geplanten jährlichen Kosten von etwa 48 Millionen Euro auf das Dreifache.

In dem Änderungsantrag wird auch einem vielfachen Wunsch von Opferverbänden und Sachverständigen in Verfahrensfragen entsprochen: So müssen Antragsteller die Voraussetzungen für den Bezug der SED-Opferrente nur einmal nachweisen, und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, halbjährlich oder jährlich wiederkehrend, was von den Betroffenen als unwürdiges Verfahren empfunden wurde. Die Bezugsberechtigten sind lediglich verpflichtet, Änderungen in ihrer Einkommenssituation mitzuteilen.

Der Bundestag wird den geänderten Gesetzentwurf voraussichtlich auf seiner Sitzung am 14. Juni absegnen. Nach der in den Koalitionsfraktionen abgestimmten Entscheidung des Rechtsausschusses gilt die Verabschiedung im Plenum als sicher. Dressel sagte, es sei wichtig gewesen, die Einigung so „schnell und vernünftig vor dem symbolträchtigen Datum 17. Juni hinzubekommen“.

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