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Nachbesserungen gefordert: Breite Front gegen BKA-Gesetz

Der Bundestag entscheidet am Mittwoch über einen Kompromissentwurf zum BKA-Gesetz. Gegner gibt es immer noch viele. FDP, Ärzte und Presseverbände fordern Nachbesserungen.

Der von der großen Koalition in der vergangenen Woche erzielte Kompromiss zum BKA-Gesetz gerät kurz vor der geplanten Verabschiedung am Mittwoch im Bundestag immer stärker in die Kritik. Die FDP lehnte eine Zustimmung zu dem Vorhaben im Bundesrat strikt ab und forderte die Große Koalition zu Nachbesserungen auf.

„Die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung im Bundesrat werden dem Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, sagte der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Fraktion Jörg Bode. Seit der Regierungsbeteiligung seiner Partei in Bayern hat die große Koalition in der Länderkammer nur noch eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme – und auch dies nur dann, wenn die geschäftsführende CDU-Landesregierung in Hessen das Gesetz trotz der zu erwartenden Neuwahlen abnickt. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte Hessens geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) deshalb auf, nicht zuzustimmen. „Einen derart drastischen Eingriff in die Kompetenzen der Länderpolizeibehörden kann kein Land wollen – erst recht nicht, wenn seine Regierung nicht vom Parlament bestätigt ist“, sagte sie dem Tagesspiegel. Mit der Abstimmung im Bundesrat wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Auch im Rechts- und im Innenausschuss des Bundestages stieß das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ auf Kritik vonseiten der Opposition. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion Wolfgang Neskovic forderte, das BKA künftig vom Bundestag kontrollieren zu lassen. Bleibe die Bundesregierung bei ihrem Plan, bisherige Geheimdienstkompetenzen an das BKA abzutreten, müsse das Parlamentarische Kontrollgremium die Aufsicht über die Behörde übernehmen.

Union und SPD hatten in der vergangenen Woche nach monatelangen Kontroversen die letzten noch offenen Streitfragen bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt zur Terrorbekämpfung beigelegt. Nach dem Kompromiss soll die heimliche Durchsuchung privater Computer bis Ende 2020 befristet werden. Ein Richter muss die Online-Durchsuchung anordnen. Zudem soll der Schutz von Informanten vor Strafverfolgung nur noch Verteidigern und Priestern vorbehalten sein.

FDP, Grüne und Linkspartei verlangten eine Ausweitung auf Rechtsanwälte und Journalisten, Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe forderte, auch Ärzte einzubeziehen. Die Regelungen seien ein „Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das Patienten-Arzt-Verhältnis“. Patienten müssten sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können, sagte Hoppe.

Die Presseorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) warnte vor Folgen für die Pressefreiheit. Der Entwurf beschneide das Recht von Journalisten, vertraulich zu recherchieren. „Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis sind gefährdet", sagte ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter.

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