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08.08.2012 00:00 UhrKarlsruhe kippt Regeln im Wahlrecht
für Deutsche im Ausland
Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmung im Bundeswahlgesetz gekippt, derzufolge das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche daran geknüpft ist, dass sie in ihrem Leben mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Es liege eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Auslandsdeutschen vor. Geklagt hatten zwei in Belgien lebende Deutsche, die nie länger als drei Monate in der Bundesrepublik gewohnt hatten und denen 2009 die Teilnahme an der Wahl versagt worden war.
afk














