zum Hauptinhalt

Politik: Nachsitzen für Rösler

Ausgerechnet Parteifreunde machen das Landärztegesetz des Ministers zur Makulatur

Berlin - Es war ein herber Rückschlag für den Gesundheitsminister. Philipp Rösler (FDP) war angetreten, um einen politischen Erfolg zu verkünden – und damit auch den Rücken gestärkt und frei zu haben für den angestrebten Parteivorsitz. Nach zähen Verhandlungen sei das Versorgungsgesetz für mehr Landärzte unter Dach und Fach, tat Rösler kund, alle Beteiligten seien sich nun einig. Dann kamen die Länderminister, empörten sich und behaupteten das Gegenteil. Nun müssen alle weiterverhandeln – die nächste Runde ist für den 17. Mai angesetzt.

Röslers Hauptproblem bei alldem ist nicht etwa, dass er zu voreilig war und handwerkliche Fehler begangen hat. Es ist die Tatsache, dass er sich wieder einmal mit der eigenen Partei verhedderte. Die Hauptverantwortlichen für Röslers Gesichtsverlust nämlich sitzen in der FDP-Fraktion. Sie heißen Ulrike Flach und Heinz Lanfermann. Und Rösler wird sich erinnern, dass ihm Letzterer schon einmal in den Rücken gefallen ist: beim Thema Pflegereform. Trotz Röslers Diktum, fürs Erste nicht über die Kosten zu reden, hatte Lanfermann die Möglichkeit von Beitragserhöhungen schon mal kategorisch ausgeschlossen.

Beim Versorgungsgesetz und dem heiklen Thema Bedarfsplanung verwahrten sich Flach und Lanfermann gegen föderale „Mischkompetenzen“ – und Rösler musste einen Teil seiner Zugeständnisse an die Länder wieder kassieren. Das nahmen ihm die dort Verantwortlichen natürlich übel und stellten den Kompromiss komplett infrage. Und sie scherten sich angesichts des grundsätzlichen Bund- Länder-Konflikts auch nicht mehr um irgendeine parteipolitische Nähe.

Die Pläne seien „inakzeptabel“, donnerte etwa Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Und auch dessen Parteifreund und Kollege Georg Weisweiler aus dem Saarland beharrt darauf, dass „die Zusagen an die Länder weiterhin gelten und umgesetzt werden“. Es habe ihn schon „sehr verwundert, dass einige der Kompromisse, die wir mühevoll gefunden haben, zwei Tage später in den zwischen Rösler und den Regierungsfraktionen abgestimmten Eckpunkten nicht mehr vorkamen“, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Hessens Ressortchef Stefan Grüttner (CDU), dem Tagesspiegel. Es gebe nun weiteren Gesprächsbedarf – und diesmal lege man Wert darauf, „trilateral“ zu verhandeln, also auch unter Beteiligung der Berliner Fraktionsexperten.

Grüttner zufolge fühlen sich die Länder von Rösler in vier Punkten übergangen. Bei der Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärzte sei es „unabdingbar“, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem Selbstverwaltungsgremium der Gesundheitsakteure, nicht nur ein Mitspracherecht, sondern auch ein Initiativrecht zu erhalten. Ansonsten, so Grüttner, mache der Vorsatz, die Planung kleinräumiger und flexibler zu gestalten, wenig Sinn.

Auch bei den sogenannten Selektivverträgen, die einzelne Krankenkassen mit Ärzten und Kliniken abschließen können, wollen die Länder ein „Initiativ- und Beanstandungsrecht“. Es könne ja sein, dass die Einzelvereinbarungen nicht zur Gesamtbedarfsplanung des Landes passten, sagte Grüttner, und in diesem Fall müsse man sich schon einmischen dürfen. Dafür seien dann auch bei bundesunmittelbaren Krankenkassen Ansprechpartner mit „Abschlussvollmacht auf Landesebene“ vonnöten.

Schließlich müsse der G-BA auch gesetzlich aufgefordert werden, bei seiner Planung die Krankheitshäufigkeit in bestimmten Regionen mitzuberücksichtigen. Bislang sollen sich die Planer lediglich an der Sozialstruktur und dem Alter der Bevölkerung orientieren. Als Beispiel nannte Grüttner die Verbreitung von Depression oder Burn-out-Syndromen, die regional oft sehr unterschiedlich sei und auf die man mit psychotherapeutischen Angeboten reagieren können müsse.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false