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Politik: "Nachzugsalter nicht ändern"

Im Streit um das Zuwanderungsgesetz hat Grünen-Chefin Claudia Roth den Eindruck zurückgewiesen, ihre Partei sei bereit, einer weiteren Senkung des Nachzugsalters von Einwandererkindern zuzustimmen. Zuvor hatte das Magazin "Focus" gemeldet, die Grünen seien zu Zugeständnissen bereit.

Im Streit um das Zuwanderungsgesetz hat Grünen-Chefin Claudia Roth den Eindruck zurückgewiesen, ihre Partei sei bereit, einer weiteren Senkung des Nachzugsalters von Einwandererkindern zuzustimmen. Zuvor hatte das Magazin "Focus" gemeldet, die Grünen seien zu Zugeständnissen bereit. Die Partei wolle "zur Not" auch akzeptieren, dass Kinder ausländischer Eltern nur bis zum Alter von zwölf Jahren nach Deutschland kommen dürften, berichtete "Focus" unter Berufung auf Informationen am Rande des Grünen-Länderrates in Magdeburg. Roth sagte dem Tagesspiegel, diese Darstellung sei falsch. Sie sprach von einem "sehr unlauteren Versuch, jetzt Spekulationen über Punkte zu führen", ohne dass Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber sage, was er wolle. "Ich sehe überhaupt nicht ein, warum wir jetzt abweichen sollten." Fraktionschef Rezzo Schlauch sagte, er könne den "Focus"-Bericht "in dieser Konkretheit" nicht bestätigen. Doch halte er einvernehmliche Lösungen mit der Union für denkbar.

Bislang hatten sich die Grünen gegen Änderungen des Entwurfes gewehrt, der 14 Jahre vorsieht. Unionsfraktionschef Friedrich Merz forderte Zugeständnisse von Rot-Grün für einen Kompromiss. Für Donnerstag ist das fraktionsübergreifende Gespräch mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Zuwanderung geplant. Merz sagte der "Passauer Neuen Presse", eine Einigung sei nur dann möglich, wenn die Bundesregierung die Forderungen von CDU und CSU akzeptiere. Das Konzept der Union liege vor.

Der im geplanten Zuwanderungsgesetz vorgesehene Schutz für Frauen, die wegen ihres Geschlechts verfolgt werden, wird nach Einschätzung von Albert Schmid, Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, nicht zu einem Anstieg der Flüchtlingszahlen führen. Ebenso seien von der Aufnahme der so genannten nichtstaatlichen Verfolgung als Aufenthaltskriterium keine "wesentlichen quantitativen Veränderungen" zu erwarten. Eine Statusverbesserung betreffe allenfalls 1800 Personen. Dabei erinnerte Schmid daran, dass im Zusammenhang mit der Flucht vieler Afghanen vor dem Taliban-Regime schon früher Verfolgten einer nichtstaatlichen Organisation eine Duldung erteilt worden sei.

m.m.

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