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Politik: Nahm Luftwaffe Zivilflieger ins Visier?

Eurofighter näherte sich Linienmaschine bis auf wenige Flugsekunden

Berlin - Über Mecklenburg-Vorpommern ist es am Mittwoch zu einer gefährlichen Begegnung zwischen einem Eurofighter und einem Verkehrsflugzeug gekommen. Bundeswehr und Deutsche Flugsicherung (DFS) bestätigten den Zwischenfall. In der Truppe kursierende Gerüchte, wonach die Kampfpiloten die Zivilmaschine als illegales Übungsziel benutzt haben könnten, wollte ein Luftwaffensprecher nicht kommentieren.

Nach Informationen des Tagesspiegels hatten die Besatzungen zweier beim Jagdgeschwader in Rostock-Laage stationierten Eurofighter Abfangeinsätze geübt. Die zweimotorige Turbopropmaschine der Regionalfluggesellschaft Cirrus Airlines war von dem auch zivil genutzten Flughafen mit 14 Passagieren zum Linienflug nach München gestartet. Die zuständige militärische Kontrollstelle, das Control- and Report-Center Cölpin, wurde von der Flugsicherung entsprechend informiert. Es habe die Kampfpiloten zeitgerecht über den Flug verständigt, heißt es in einem internen Bericht der Bundeswehr. Ungeachtet dessen näherte sich der Pilot des Eurofighters mit dem Rufnamen „Stash 2“ diesen Angaben zufolge der Zivilmaschine jedoch bis auf eine Entfernung von 1,5 nautischen Meilen (2,8 Kilometer) – was bei den üblichen Geschwindigkeiten nur wenigen Flugsekunden entspricht. Vorgeschrieben ist jedoch ein Mindestabstand von fünf Meilen (9,2 Kilometer).

Der Pilot habe den Eurofighter gesehen, es habe keine konkrete Zusammenstoßgefahr bestanden, sagte eine Cirrus-Sprecherin. Auch das Kollisionswarngerät habe kein Ausweichkommando gegeben. Der Vorfall werde vom Geschwader und von der DFS untersucht, sagte Jürgen Löffler vom Pressezentrum der Luftwaffe. Radar- und Funkaufzeichnungen wurden sichergestellt und sollen in der nächsten Woche ausgewertet werden.

Seit der Bundestag im Juni das neue Luftsicherheitsgesetz beschlossen hat, gehören auch Einsätze gegen Zivilflugzeuge zum möglichen Aufgabenbereich der Luftwaffenpiloten. Danach kann der Verteidigungsminister als letztes Mittel den Abschuss eines Verkehrsflugzeuges anordnen, wenn dies wie am 11. September 2001 in den USA als terroristische Waffe missbraucht werden soll.

Rainer W. During

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