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Politik: Nationalsozialismus: "Ein Schlussstrich ist nicht gerechtfertigt"

Herr Riedel, derzeit muss sich der einstige SS-Offizier Julius Viel wegen Mordes an sieben Juden vor Gericht verantworten. Wie viele Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher wird es denn noch geben?

Herr Riedel, derzeit muss sich der einstige SS-Offizier Julius Viel wegen Mordes an sieben Juden vor Gericht verantworten. Wie viele Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher wird es denn noch geben?

Die Staatsanwaltschaft München wird voraussichtlich noch in diesem Jahr Anklage gegen einen mutmaßlichen NS-Täter wegen Tötungsverbrechen in Böhmen erheben. Darüberhinaus lassen sich derzeit konkret weitere Anklagen und Hauptverhandlungen noch nicht absehen. Eine Statistik darüber, wie viele Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher zurzeit bei deutschen Staatsanwaltschaften noch anhängig sind, liegt uns nicht vor.

Wird das letzte Urteil auch gleichbedeutend sein mit dem Ende der juristischen Aufarbeitung der NS-Zeit in Deutschland?

Hier bei der Fahndungsstelle sind noch eine Reihe von Vorermittlungsverfahren anhängig, die zu gegebener Zeit an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet werden. Hinzu kommt, dass noch viele Dokumente mit Blick auf strafrechtliche Relevanz ausgewertet werden müssen. Das wird noch einige Jahre dauern. Ein baldiges Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Zeit ist also noch keineswegs in Sicht, auch wenn die Aussicht, noch einzelne Täter zu belangen, mit der Zeit abnimmt.

Anklagen gegen NS-Verbrecher gab es in den vergangenen Jahrzehnten viele, aber sehr selten wurden die Beschuldigten auch zu Haftstrafen verurteilt. Warum?

Zwischen 1945 und 1999 wurde in der Bundesrepublik gegen etwa 106 500 Beschuldigte staatsanwaltlich ermittelt; verurteilt wurden rund 6500 Angeklagte, zumeist zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Allerdings ist mir nicht bekannt, inwieweit diese Strafen auch vollstreckt wurden. In der DDR gab es wegen NS-Verbrechen fast 13 000 Urteile, einschließlich der berüchtigten Waldheim-Urteile - dass es verhältnismäßig wenig Urteile gab, liegt unter anderem an prozessualen Fragen wie Verhandlungsfähigkeit oder Verjährung, hauptsächlich aber an Mangel an Beweisen. Die relativ milden Strafen erklären sich damit, dass die Angeklagten zumeist nicht als Täter, sondern nur als Gehilfen belangt wurden.

Der Aufwand, solche Verfahren überhaupt in Gang zu bringen, ist riesig. Lohnt er sich?

Es stimmt: Der Ertrag an Verurteilungen ist im Verhältnis zum Ermittlungsaufwand gering. Dennoch ist er gerechtfertigt, weil gerade die NS-Mordverbrechen so gravierend und abscheulich waren, dass ein Schlussstrich nicht gerechtfertigt ist. Mord verjährt bei uns nicht!

Ist der Rechtsstaat an der Aufarbeitung des Dritten Reiches gescheitert?

Die strafrechtliche Aufarbeitung des NS-Unrechts ist in mancher Hinsicht kein Ruhmesblatt. Aber angesichts der politischen und rechtlichen Widrigkeiten - so wurde während des Kalten Krieges die Strafverfolgung von NS-Tätern nicht gerade gefördert - kann sich das Ergebnis bei fairer Betrachtung durchaus sehen lassen. Die Voraussetzungen für die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit war viel günstiger.

Inwiefern?

1990 wurde der Justizapparat im Osten komplett ausgewechselt. 1945 hatte man zwar die Beamten zunächst aus den Ämtern entfernt, doch nach wenigen Jahren kehrten viele wieder in den Dienst zurück.

Herr Riedel[derzeit muss sich der einstige SS-Off]

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