zum Hauptinhalt

Nationalsozialismus: Ermittlungen in Mord an Einstein-Vetter?

Nach über 60 Jahren wird die Ermordung von Angehörigen des Nobelpreisträgers Albert Einstein durch die Nazis vielleicht doch noch juristisch verfolgt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Ermittlungen eingeleitet werden.

Ludwigsburg - Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat nach eigenen Angaben Ende Januar Vorermittlungen gegen den damaligen Kommandeur eines deutschen Panzergrenadier-Bataillons an die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) abgegeben, die für den Wohnort des Mannes zuständig ist. Die Anklagebehörde prüft nach eigenen Angaben noch anhand der Akten, ob sie förmliche Ermittlungen einleiten kann. Auch in einem zweiten Fall haben die Fahnder die Namen möglicher Schuldiger ermittelt.

Nach bisherigen Erkenntnissen war das in Italien eingesetzte Bataillon beteiligt an der Ermordung der Frau des Einstein-Vetters Robert sowie der beiden Töchter des Paares. Der Geschäftsmann Robert Einstein hielt sich seit Mitte Juli 1944 in der Nähe seines Hauses im heutigen Regello bei Florenz versteckt, weil er auf Grund seines Namens als Jude erkannt und nach ihm gesucht worden war. An einem Augustmorgen drang die Einheit unter Führung des Hauptmanns in seine Villa ein, beschuldigte die Frau und die beiden 18 und 27 Jahre alten Töchter der Spionage und erschoss sie. Vier weitere weibliche Verwandte, die ebenfalls im Haus waren, wurden freigelassen. Robert Einstein beging im folgenden Jahr Selbstmord.

Massaker in den Abruzzen

Weitere Erkenntnisse der Zentralstelle beziehen sich auf einen Fall in dem Weiler Sant' Agata di Gesso Palena in den Abruzzen. Dort hatten 20 Soldaten eines anderen deutschen Bataillons im Januar 1944 mindestens 44 Zivilisten in zwei Räume getrieben, durch Handgranaten getötet und anschließend verbrannt. Außerhalb des Gebäudes wurden weitere sieben Menschen erschossen.

Nach Angaben des zuständigen Oberstaatsanwaltes Kurt Schrimm wurden die Namen der Angehörigen dieser Einheit ermittelt. Damit bestehe aber noch kein Tatverdacht. Die weiteren Ermittlungen wurden an die Staatsanwaltschaft München abgegeben, die bereits ermittelt. Das Landeskriminalamt werde feststellen, ob die Männer noch lebten sowie den Tatort besichtigen und überlebende Zeugen befragen, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Zentrale Stelle hat 1958 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war zunächst nur für Taten außerhalb des Bundesgebiets zuständig, die im Zusammenhang mit dem Krieg, aber nicht mit Kampfhandlungen an der Zivilbevölkerung begangen wurden. Schwerpunkt waren Taten in Konzentrationslagern. Diese Zuständigkeit wurde 1964 auf das Bundesgebiet erweitert. (tso/dpa)

Internet: www.zentrale-stelle.de ()

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false