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Politik: Nato-Staaten weisen Klage Belgrads zurück

DEN HAAG .Die Bundesrepublik Deutschland und neun weitere Nato-Staaten haben vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Klage Belgrads wegen der Luftangriffe auf Jugoslawien zurückgewiesen.

DEN HAAG .Die Bundesrepublik Deutschland und neun weitere Nato-Staaten haben vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Klage Belgrads wegen der Luftangriffe auf Jugoslawien zurückgewiesen.Gleichzeitig bestritten die Nato-Partner die Zuständigkeit des IGH, die Klage der jugoslawischen Regierung zu behandeln.

Jugoslawien versuche, das Gericht als "Plattform für gefälschte und unbegründete Anschuldigungen" zu nutzen, wies Gerhard Westdickenberg, der Sprecher der deutschen Delegation, vor dem Gericht den von Belgrad geäußerten Vorwurf des "Völkermords" zurück: "Weder von Deutschland noch von einem anderen Nato-Land sind Taten begangen worden, die mit Völkermord zu tun haben." Der Diplomat vom Auswärtigen Amt in Bonn erinnerte an die Verstöße gegen die Menschenrechte, die Jugoslawien in Kosovo begangen habe und zitierte dabei ausführlich UN-Berichte.Westdickenberg kritisierte, daß Belgrad sich ausdrücklich erst für die Zeit seit dem 25.April der Rechtssprechung des IGH unterworfen habe: Damit solle vermieden werden, daß das IGH frühere Geschehnisse im Kosovo bewerten könne.Wie die anderen angeklagten Nato-Staaten hält auch die Bundesregierung das IGH für die Klage Jugoslawiens nicht für zuständig: Eine Rechtsgrundlage für eine etwaige Verfügung eines Bombardierungsstopps sei nicht gegeben, den Menschen im Kosovo würden bei Eilmaßnahmen gegen die Nato "nicht wiedergutzumachender Schaden" zugefügt.Der niederländische Delegationsleiter erklärte am Dienstag, daß der IGH die Klage Belgrads nicht behandeln könne, da die heutige Republik Jugoslawien kein Mitglied der UN sei: Ähnlich hatte zuvor auch Belgien argumentiert.

Die zweitägige Anhörung zu der von Belgrad eingereichten Klage gegen die an der Bombardierung direkt beteiligten Nato-Staaten hatte am Montag begonnen.Beobachter rechnen damit, daß das Gericht innerhalb weniger Wochen über seine Zuständigkeit entscheiden wird.

THOMAS ROSER

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