zum Hauptinhalt

Politik: Nato-Vertrag: Auf der Hut

April 1999. Der Krieg im Kosovo tobt, die Nato handelt.

April 1999. Der Krieg im Kosovo tobt, die Nato handelt. Bomben gehen auf die jugoslawischen Aggressoren nieder. Wenig später bekommt es Präsident Milosevic schriftlich: Künftig wird die Nato auch ohne UN-Mandat weltweit in Konflikte eingreifen, heißt es im neuen "Strategischen Konzept" des Bündnisses. Ein entscheidender Schritt. Die Bundesregierung geht ihn mit. Das Parlament wird nicht gefragt. Ein glatter Verstoß gegen das Grundgesetz, meint die PDS und zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Dort muss jetzt der Zweite Senat unter Gerichtspräsidentin Jutta Limbach die staatstragende Frage klären: Wer hat in der Außenpolitik das Sagen? Parlament oder Regierung? Am Dienstag wird diese so genannte Organstreitigkeit verhandelt, voraussichtlich im Herbst darüber entschieden.

Die PDS-Fraktion sieht sich als Hüterin parlamentarischer Hoheit in Sachen Völkerrecht. Denn Verträgen, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln, muss der Bundestag in Form eines Gesetzes zustimmen, heißt es in Artikel59 Grundgesetz. Im auswärtigen Alltag schränkt dies die Regierung kaum ein. Das Karlsruher Verfassungsgericht hat dem Kanzler und seinem Außenminister in der Vergangenheit mehrfach bestätigt, dass sie einen weiten Spielraum haben. Anders ist es bei den wirklich wichtigen Dingen, etwa dem Nordatlantikvertrag von 1949, der die Nato begründete. An ihnen muss das Parlament beteiligt sein.

Im Nato-Vertrag beschränkt Artikel5 den Verteidigungsfall noch auf den Angriff gegen einen Bündnispartner. Das ist nun überholt. Nach dem neuen Konzept will die Nato nicht warten, sondern bei drohenden Krisen früh intervenieren. In 65 Punkten bezieht das Konzept ausdrücklich auch "nichtmilitärische" Risiken ein und erklärt ethnische und religiöse Rivalitäten ebenso zur möglichen Bedrohung wie Menschenrechtsverletzungen oder Gebietsstreitigkeiten.

Wie gesagt: ein "Konzept". Keine Rede von einem Vertrag. Ist auch nicht nötig, meint der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech, der die PDS-Fraktion in Karlsruhe vertritt. Wie sich das Abkommen nennt, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass die Nato ihre Ziele wesentlich neu bestimmt habe. Dies müsse als "politischer Vertrag" im Sinne des Grundgesetzes gelten.

Die Bundesregierung nimmt die Klage ernst. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) werden an diesem Dienstag in Karlsruhe erwartet, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Die PDS will mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Roland Claus und Gregor Gysi teilnehmen. Der Bundestag selbst fühlt sich mit Ausnahme der PDS-Fraktion mit dem einfachen Ja der Regierung nicht übergangen und schickt den Chef des Rechtsausschusses, Rupert Scholz (CDU), um dies zu erläutern. Den anderen Fraktionen genügt es, im Einzelfall über militärische Aktionen entscheiden zu können.

Der PDS geht es also ums Prinzip - und politisch um die Frage, wie sich der Bund zu der "verwandelten" Nato verhält. Sollte die Fraktion in Karlsruhe obsiegen, muss die neue Strategie in den Bundestag. Mit Debatte, Abstimmung und allem, was dazugehört.

Das Gericht wird das Verfahren eigenem Bekunden nach zum Anlass nehmen, Grundsätzliches zu Parlament und Völkerrecht zu sagen. Vielleicht auch zur Nato. Denn untersucht werden soll auch, inwieweit Artikel24 des Grundgesetzes eine Beteiligung des Bundestags erfordert. Danach kann sich der Bund in ein "System kollektiver Sicherheit" einordnen und in "Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen", wenn dadurch eine "friedliche Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeigeführt wird". Den Frieden wahren - auch daran wird sich die neue Nato-Strategie messen lassen müssen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false