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Politik: Naturschutzgesetz: Hinreichend ungenau

Drei Umweltminister sind bislang daran gescheitert, Jürgen Trittin hat seit gestern die Segnung des Kabinetts: Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes kommt nach 18 Jahren endlich in den Bundestag. "Wir lösen damit ein zentrales umweltpolitisches Versprechen ein", sagte Umweltminister Trittin (Grüne).

Drei Umweltminister sind bislang daran gescheitert, Jürgen Trittin hat seit gestern die Segnung des Kabinetts: Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes kommt nach 18 Jahren endlich in den Bundestag. "Wir lösen damit ein zentrales umweltpolitisches Versprechen ein", sagte Umweltminister Trittin (Grüne). Der Naturschutz werde "grundlegend modernisiert", und dies nicht nur im Sinne der Natur, sondern auch der Menschen, die mit und von der Natur leben.

Die Land- und Forstwirte müssen in Zukunft auch im Bundesnaturschutzgesetz nachgucken, was sie dürfen. Denn erstmalig schreibt das Gesetz ihnen vor, wie sie nach der "guten fachlichen Praxis" den Wald und die Wiese bewirtschaften dürfen. Sie müssen in Zukunft auch auf angrenzende Biotope achten, Erosion verhindern, sollen Tiere in "ausgewogenem Verhältnis zum Pflanzenbau" halten und müssen Buch über die eingesetzten Düngemittel und Pestizide führen. Außerdem sollen die Bauern Hecken und Büsche am Feldrand stehen lassen, um dem zweiten großen Anliegen von Trittin - dem Biotopverbund - entgegenzukommen.

Trittin möchte, dass die Bundesländer zehn Prozent ihrer Fläche zum Biotop erklären, so dass über das ganze Land ein großer Verbund entsteht. Dazu können die bereits bestehenden Naturschutzgebiete dienen, diese sind aber nach Meinung des Umweltministeriums nicht alle geeignet.

Seitdem Renate Künast (Grüne) Ministerin für Landwirtschaft ist, haben die Beamten außerdem zwei Artikel zur Forst- und Fischereiwirtschaft aufgenommen. In Zukunft sollen die Förster die Wälder "nachhaltig ohne Kahlschläge bewirtschaften" und "naturnahe Wälder" aufbauen. "Also keine Plantagen", sagt Reiner Baake, Staatssekretär im Umweltministerium.

Am Fischteichrand ändert sich nach seinen Vorstellungen auch etwas, wenn die Fischwirte die heimischen Tiere und Pflanzen am Ufer fördern. "Heimisch" wird für die Gewässerwirtschaft sowieso wichtig, denn "grundsätzlich unterlassen" sollen die Zuständigen "den Besatz von Gewässern mit nicht heimischen Tierarten".

Die Novelle wirft an solchen Punkten mehr Fragen auf, als das Umweltministerium beantworten kann. Das jedoch ist gewollt, denn erst die Länder sollen das Gesetz ausgestalten. Trittin hat die Novelle so ungenau wie möglich formuliert, um sie ohne Zustimmung der Länder durch die parlamentarischen Gremien zu bekommen. Die Bundesländer haben drei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen und ihren eigenen Vorstellungen von Naturschutz anzupassen.

"Insgesamt positiv" bezeichnen dennoch die Naturschutzverbände die Novelle. "Sie ist weit davon entfernt fundamentalistisch zu sein", sagte Nabu-Präsident Jochen Flasbarth. Aber ebenso wie Hubert Weinzierl vom Naturschutzring sieht er die neu aufgenommene Verbandsklage als "Meilenstein" an. Immerhin hatten die Umweltschutzgruppen fast 40 Jahre dafür gekämpft. Die Naturschützer freut auch, dass die Stromwirtschaft in den kommenden acht Jahren alle Strommasten so umbauen muss, dass große Vögel dort keinen Stromschlag mehr bekommen und sterben. Bis vor wenigen Tagen sollte auch die Deutsche Bahn ihre Masten entsprechend umbauen. Doch das war der Bundesregierung als Eignerin der Bahntrassen dann doch zu teuer.

"Das Gesetz ist ein Kompromiss", sagt Christel Deichmann, Umweltpolitikerin der SPD-Fraktion. Schließlich haben alle Ressorts aus Bund, Ländern und den Regierungsfraktionen jahrelang daran gefeilt. Deichmann hofft dennoch darauf, dass im Bundestag und den Ländern noch mehr für den Naturschutz herauskommt: Für die strittige Frage wie in die Natur eingegriffen wird und wie dies ausgeglichen wird. Denn auch in diesem Punkt bleibt die Novelle "hinreichend ungenau", sagt Deichmann.

Ulrike Fokken

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