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Zug der Erinnerung

© ddp

Nazi-Geschichte: Bundestag besteht auf Spende für "Zug der Erinnerung"

Tauziehen um den "Zug der Erinnerung": Die Deutsche Bahn will die Gebühren in Höhe von 100.000 Euro für die Zugfahrt einer gemeinnützigen jüdischen Einrichtung spenden - und stößt damit bei den Verkehrspolitikern im Bundestag aber auf Granit.

Im Streit um den "Zug der Erinnerung" hat sich jetzt auch der Bundestag eingeschaltet. Die Verkehrspolitiker aller Bundestags-Fraktionen bestehen auf einer Spende von 100.000 Euro an den Trägerverein, der das Projekt veranstaltet. Einer vom Aufsichtsrats-Präsidium der Deutschen Bahn (DB) vorgeschlagene Ersatzspende in gleicher Höhe an eine gemeinnützige jüdische Einrichtung erteilten die Parlamentarier dagegen eine Abfuhr.

Die Veranstalter der rollenden Ausstellung beklagen sich über die Gebühren bis 100.000 Euro, die laut Bahn nach dem Eisenbahngesetz unvermeidlich sind. Außerdem will die DB einen für diesen Samstag geplanten Halt des Zuges im Berliner Hauptbahnhof verhindern.

In Anspielung auf die Auseinandersetzungen zwischen Bahn, Veranstaltern und jüdischen Organisationen heißt es in dem Parlamentarier-Schreiben: "Den Zug der Erinnerung nicht mit einer Spende zu unterstützen, dafür aber andere jüdische Organisationen, wirkt auch in der Öffentlichkeit wie eine 'Strafspende'."

Gutes fürs Renommee

DB-Aufsichtsratschef Werner Müller hatte in einem Schreiben vom 1. April an die Fraktionen von der Erörterung des Themas im Aufsichtsratspräsidium vom 27. März berichtet. Darin habe Finanzstaatssekretär Axel Nawrath die Parlamentsforderungen "positiv aufgegriffen". Das Präsidium habe sie "auch vor dem Hintergrund der bahneigenen Ausstellung 'Sonderzüge in den Tod' ausgiebig erörtert".

Weiter schreibt Müller: "In Würdigung der Argumente der Bahn (nicht zuletzt auch einiger verbaler Entgleisungen) sowie Ihrer Überlegung, dass die Bahn angesichts ihres Werbeetats auch etwas Gutes für das internationale Renommee tun solle, sind wir im Präsidium zu dem Ergebnis gekommen, dass die DB AG statt dem Verein 'Zug der Erinnerung' einer nationalen wie international renommierten gemeinnützigen jüdischen Einrichtung eine Spende von 100.000 Euro zukommen lassen sollte."

Die Abgeordneten wiesen das zurück: "Bei einer solch sensiblen Thematik dürfen persönliche Animositäten oder auch zum Teil sicherlich nachvollziehbarer Ärger und Unverständnis über das ein oder andere unprofessionelle Vorgehen keine Grundlage für eine Sachentscheidung sein". (jvo/dpa)

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