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Politik: Nazi-Raubkunst: Erben gesucht

Es ist nur eine unscheinbare Broschüre von 108 Seiten. Aber mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende könnte sie helfen, in der NS-Zeit geraubte Kunstwerke an ihre Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben: Der Leitfaden, den Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) gestern in Berlin vorstellte, soll die Mitarbeiter von Museen und Bibliotheken zur Suche nach Nazi-Raubkunst ermutigen und ihnen die Recherche in Depots und Beständen erleichtern.

Von Hans Monath

Es ist nur eine unscheinbare Broschüre von 108 Seiten. Aber mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende könnte sie helfen, in der NS-Zeit geraubte Kunstwerke an ihre Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben: Der Leitfaden, den Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) gestern in Berlin vorstellte, soll die Mitarbeiter von Museen und Bibliotheken zur Suche nach Nazi-Raubkunst ermutigen und ihnen die Recherche in Depots und Beständen erleichtern. Vor allem jüdische Familien waren damals enteignet worden.

Nicht nur die Erben der Täter, auch die der Beraubten bekommen nun ein Instrument in die Hand, mit dem sie verdächtige Objekte überprüfen oder nach vermissten Kunstwerken suchen können. Unter der Internetadresse www.lostart.de können Ansprüche und Funde registriert werden. Sie soll nach dem Willen Nida-Rümelins die zentrale Stelle für Recherchen und Regelung der Rückgabe werden. Die schon heute umfangreiche Datenbank wird vom Bund und den Ländern finanziert. Den Aufruf zur Wiedergutmachung stützt auch der Deutsche Städtetag, der neben den rund 3000 kommunalen Museen und 2000 Bibliotheken auch private Sammlungen zum Nachforschen aufforderte.

Die Bundesregierung will demnächst ein Gemälde von van der Velde zurückerstatten. Die Regierung und mehrere deutsche Kommunen hatten im vergangenen Jahr erstmals ein größeres Konvolut von NS-Beutekunst an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben. Oft türmen sich in weitere Probleme auf, sobald von Nazis gestohlene Objekte erst einmal identifiziert sind. Da gibt es zwar schwer bestreitbare moralische Ansprüche, aber nach den Buchstaben des Gesetzes haben viele Käufer gutgläubig gehandelt, die Ansprüche der Erben lassen sich vor Gericht nicht mehr durchsetzen. Der Kulturstaatsminister schlug deshalb gestern vor, im Streitfall eine "Ethikkommission" zu gründen. Sie soll dann als unparteiische dritte Instanz eine Empfehlung aussprechen. Dem Urteil eines solchen Gremiums, das jeweils eine Persönlichkeit "mit eigener Autorität" leiten soll, könnten sich zumindest Sammlungen und Museen in öffentlicher Hand nur schwer entziehen.

Wie viele Objekte aus ursprünglich jüdischem Besitz heute in deutschen Museen lagern, können auch Experten nicht beziffern. Der deutsche Städtetag verwies auf die Erfahrung, dass Erben einer Sammlung ihre Kunstwerke oft als Dauerleihgabe überlassen oder einem Rückverkauf zustimmen. Auch die Berliner Nationalgalerie kam so in den rechtmäßigen Besitz eines Kunstwerks: Sie gab 1999 ein aus der Sammlung des 1942 in Auschwitz ermordeten Sammlers Max Silberberg stammendes Gemälde an dessen Schwiegertochter zurück, konnte es aber mit Hilfe von Sponsoren umgehend zurückkaufen.

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