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Trauriger Anblick: Glatze vor Flagge

© dpa

Nazis ohne Geld: Die NPD schlingert in die Pleite

Wegen des drohenden Verbots fordert der Bundestag Sicherheiten für die Zahlung staatlicher Mittel. Die klamme Partei klagte dagegen - und verlor.

Noch vor einem möglichen Verbotsurteil durch das Bundesverfassungsgericht droht der NPD die endgültige finanzielle Pleite. Wie der Tagesspiegel erfuhr, ist die rechtsextreme Partei vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, vorläufige staatliche Teilzahlungen zu erhalten, ohne selbst dafür Sicherheiten bieten zu müssen. Einen entsprechenden Eilantrag hat das Berliner Oberverwaltungsgericht bereits Ende Mai abgewiesen. Da Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) im Hinblick auf ein parallel laufendes Hauptsacheverfahren Auskünfte dazu zunächst verweigert hat, wurde der Beschluss erst jetzt bekannt. Die NPD hat nach Auskunft ihres Schatzmeisters Andreas Storr „alles ausgeschöpft“ und zuletzt sogar einen Goldbarren angeboten, um geforderte Sicherheiten zu leisten.

Lammert legt die Mittel aus der Parteienfinanzierung für das laufende Jahr erst im Februar 2017 fest. Bis dahin erhalten die Parteien quartalsweise Abschlagszahlungen, die später verrechnet werden. Das Parteiengesetz legt fest, dass verbotene Parteien mit ihrer Auflösung aus der staatlichen Finanzierung ausscheiden. Wird die Partei vor dem Termin im Februar verboten, wäre sie zur Rückzahlung der Abschläge in voller Höhe verpflichtet. Deshalb hatte Lammert für die erste Zahlung von rund 290.000 Euro Sicherheiten verlangt. Die NPD hinterlegte daraufhin eine Grundschuld für das Gebäude ihrer Parteizentrale in Köpenick, klagte aber dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Dies bestätigte im März Lammerts Ansicht, da die Partei im Verfahren angab, über die Grundschuld hinaus über „kein weiteres erhebliches verwertbares Vermögen“ mehr zu verfügen. Somit gebe es „Anhaltspunkte für einen möglichen Forderungsausfall“. Das staatliche Interesse an der Sicherheitsleistung sei daher „nachvollziehbar und plausibel“. Anders als die NPD zudem meinte, erhalte eine aufgelöste Partei keine Auszahlungen für die Kalendermonate, in denen sie noch existent gewesen sei. Auch das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Ansicht. Das derzeit laufende Verbotsverfahren sei bereits so weit fortgeschritten, dass eine Entscheidung absehbar sei. Die mündliche Verhandlung sei durchgeführt, und es sei „nicht ersichtlich“, dass eine Entscheidung zulasten der NPD „offensichtlich nicht in Betracht kommt“.

Offenbar konnte die NPD noch letzte Reserven aktivieren. Wie der Bundestag mitteilte, hat die NPD noch einmal Sicherheiten in Höhe von 155000 Euro erbringen können. Lammert geht davon aus, dass ein Restbetrag für 2016 von 365.000 Euro „zur Deckung von Verpflichtungen aus dem laufenden Parteibetrieb sowie von Ausgaben für die anstehenden Landtagswahlkämpfe als verfassungsrechtlich besonders geschützt anzusehen ist“. Rund 283.000 Euro davon seien als zweiter Abschlag gezahlt worden, der Rest werde als dritte Zahlung im August überwiesen. Eine vierte wird es wohl nicht mehr geben. NPD-Schatzmeister Storr erwartet das Urteil aus Karlsruhe im Oktober. „Liquiditätsmäßig kommen wir bis dahin noch über die Runden“, sagt er. Sollte das Gericht erst nach Lammerts Berechnung im nächsten Februar urteilen, kann die NPD ihre Ansprüche für das Jahr 2016 in vollem Umfang geltend machen.

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