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Schweigsam. Der Angeklagte Ralf Wohlleben will sich bislang nicht äußern. Foto: dpa

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Politik: Nebenkläger und Verteidiger auf einer Linie Beide fordern erleichterte Einsicht in NSU-Akten

München - Die Scharmützel setzen sich fort. Und: Es scheinen sich neue Fronten zu bilden.

Von Frank Jansen

München - Die Scharmützel setzen sich fort. Und: Es scheinen sich neue Fronten zu bilden. Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben sich am Donnerstag einige Anwälte der Angehörigen der vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ ermordeten Menschen und überlebende Opfer für den Antrag der Verteidiger von Beate Zschäpe starkgemacht, die Einsicht in Akten von NSU-Untersuchungsausschüssen zu erleichtern.

Es sei absurd, dass die von den Ausschüssen der Landtage Bayerns und Thüringens gelieferten umfangreichen Unterlagen nur in der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts gelesen und allenfalls abgeschrieben werden dürften, sagte eine Anwältin der Nebenklage. Bislang haben die Nebenkläger zumeist die Verteidiger Zschäpes wegen ihrer Anträge kritisiert und den Verdacht einer Verzögerungstaktik geäußert. Der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, unterstützte die Kritik der Anwälte an den Anordnungen der Landtage: „Es ist tatsächlich so, dass die Auflagen der Untersuchungsausschüsse Probleme machen.“

Diese hatten die Dokumente dem Gericht mit der Auflage zugestellt, nichts herauszugeben und keine Fotokopien zuzulassen. Der Thüringer Landtag schreibt den Anwälten zudem vor, Notizen aus den Akten dürften nur im Prozess genutzt und nicht mitgenommen werden.

Die Verteidiger Zschäpes hatten am Mittwoch einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses gestellt, weil sie die Anordnungen der Landtage zum Umgang mit den Unterlagen der Untersuchungsausschüsse nicht akzeptieren. Aus Sicht der Anwälte sollte der Vorsitzende Richter Götzl bei den Landtagen auf eine Lockerung der Restriktionen hinwirken. Die Verteidiger monieren zudem, dass die Bundesanwaltschaft einen Teil der Akten von Staatsanwaltschaften aus mehreren Bundesländern nur am Sitz des Generalbundesanwalts in Karlsruhe einsehen lässt. Dabei handelt es sich um Berichte zu Ermittlungen wegen der Anschläge und Raubüberfälle des NSU.

Einklang herrscht bei einigen Nebenklägern und Zschäpes Verteidigern auch in der Forderung, die Bundesanwaltschaft solle die Liste mit 129 Namen zum NSU-Komplex zur Verfügung stellen. In dem Papier sind alle Beschuldigten im Verfahren genannt sowie Personen, die dem Umfeld der Terrorzelle zugerechnet werden oder Kontakt hatten. Die Liste hat das Bundeskriminalamt erstellt. Zunächst hatte Bundesanwalt Herbert Diemer alle Vorwürfe zurückgewiesen. Seiner Behörde Willkür zu unterstellen, sei „hanebüchen“, so Diemer. Nach einer Unterbrechung der Verhandlung sagte Diemer jedoch zu, die 129er-Liste dem Gericht zuzuleiten.Frank Jansen

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