zum Hauptinhalt

Politik: Nehm: Keine Ermittlung gegen Schröder Kanzler bleibt straffrei – auch, weil Deutschland selbst nicht Krieg führt

Berlin (neu). Kay Nehm hat entschieden.

Berlin (neu). Kay Nehm hat entschieden. Der Generalbundesanwalt ermittelt nicht gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen Verdachts auf „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ nach Paragraph 80 Strafgesetzbuch. Aus der Bevölkerung waren zahlreiche Anzeigen auf seinen Tisch gekommen, weil die Regierung den USA etwa Überflugrechte einräumt. Was ein Angriffskrieg sei, werde in den Gesetzen und internationalen Abkommen nicht genau definiert, heißt es in Nehms Begründung. Er habe darüber bei seiner Prüfung auch nicht abschließend zu urteilen. Vielmehr liege eine Strafbarkeit nur vor, wenn das völkerrechtliche Gewaltverbot „evident verletzt“ sei. Dies sei aber nicht der Fall, zumal sich Deutschland an dem Krieg nicht selbst beteilige, sondern lediglich Überflug und Transportrechte genehmige.

Mit seiner Interpretation befindet sich der Generalbundesanwalt in Übereinstimmung mit Gerichten und Rechtswissenschaftlern. Insbesondere anerkannt ist, dass Paragraph 80 nur auf eindeutige Fälle eines rechtswidrigen Angriffskriegs anzuwenden sei. Auch ist nach herrschender Meinung nötig, dass die Bundesrepublik selbst als kriegführende Macht beteiligt sein soll. Das Gesetz verlangt wörtlich, dass der Täter mit seinem Handeln „die Gefahr eines Krieges für Deutschland“ herbeiführt. Die Vorschrift sieht eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft vor.

-

Zur Startseite