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Wirklich immer, heißt Nein auch wirklich nein. Meinen nicht zur Demonstranten, sondern auch der Bundestag.

© dpa

„Nein heißt Nein“: Bundestag verabschiedet neues Sexualstrafrecht

Jede sexuelle Handlung gegen den Willen eines Menschen ist künftig strafbar. Der Bundestag hat den neuen Vergewaltigungs-Paragrafen einstimmig beschlossen. Die Opposition warf der Koalition Populismus vor.

Am Ende gab es stehenden Applaus bei allen Fraktionen: Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin einstimmig den Vergewaltigungsparagrafen verschärft. Mit 601 Ja-Stimmen von 601 abgegebenen Stimmen beschloss das Parlament: Künftig gilt „Nein heißt Nein“. Die Bestrafung eines Täters hängt nicht länger davon ab, ob er Gewalt oder Drohungen angewendet hat. Abgeordnete aus allen Fraktionen werteten das als großen Erfolg. Die namentliche Abstimmung war von der Opposition auf die Tagesordnung gesetzt worden. Denn bei der abschließenden Abstimmung über das Gesetz enthielten sich Grüne und Linksfraktion der Stimme.

Sie halten die Änderungen zu Straftaten aus Gruppen für rechtswidrig und die nochmals verschärften Abschiebungs-Androhungen für ausländische Sexualstraftäter für überzogen. So mischte sich auch Bitterkeit in den Erfolg, wie die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, feststellte. Insgesamt aber überwog in der abschließenden Debatte die Genugtuung, endlich am Ziel zu sein. Die letzte, einschneidende Reform im Sexualstrafrecht liegt knapp 20 Jahre zurück. 1997 wurde auch die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Künftig ist nun jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers strafbar. Es reicht, wenn eine Frau „Nein“ sagt. Die Beweisschwierigkeiten bei Sexualstraftaten seien kein Gegenargument gegen die Reform, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl.

„verfassungswidrig und populistisch“

Entscheidend sei der Wille des Gesetzgebers, die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Dem Gesetz zufolge kann künftig auch sexuelle Belästigung, das Grapschen, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch das ist zwischen Koalition und Opposition unstrittig. Grüne und Linksfraktion lehnen aber eine weitere Gesetzesverschärfung ab, wonach für sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus nicht nur der Täter, sondern alle Beteiligten bestraft werden können. Die Rechts-Expertin der Grünen, Katja Keul, kritisierte die Regelung als „verfassungswidrig und populistisch“. Im deutschen Recht sei es nicht möglich, jemanden allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu verurteilen. Die CSU habe diese „rechtsstaatlich nicht haltbare Konstruktion“ in das Gesetz hineinverhandelt. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), verteidigte die umstrittene Regelung hingegen.

Frauen, die Opfer solcher Übergriffe aus Gruppen würden, fühlten sich besonders ausgeliefert. Jeder, der dabei sei, müsse wissen, was er tue, sagte sie. Nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht hatte die Union Strafverschärfungen für Gruppentaten angekündigt. Entscheidend für den Erfolg des „Nein heißt Nein“-Gesetzes sei nicht die Debatte nach Köln gewesen, argumentierten die Linksfraktion und die Grünen, sondern der parteiübergreifende Einsatz der Frauen im Parlament und in den Verbänden für die lange überfällige Reform des Sexualstrafrechts.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wertete das Gesetz ebenfalls als „großen Erfolg“. „Es gibt mehr Schutz für Frauen gegen sexuelle Gewalt“, sagte er in Berlin. Es dürfe nicht mehr akzeptiert werden, dass es bei Vergewaltigungen nur eine Verurteilungsquote von acht Prozent gibt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) glaubt, auf der Basis der neuen Rechtslage würden sich künftig mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen und weniger Verfahren eingestellt werden. Eine Verschärfung sei überfällig gewesen, erklärte sie. Aktuellen Studien zufolge werden lediglich zehn Prozent aller Vergewaltigungen angezeigt. (epd)

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