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Opfer oder Täterin? Gina-Lisa Lohfink, Ex-Fernsehtopmodel, muss sich derzeit vor Gericht wegen falscher Verdächtigung verantworten.

© REUTERS/Hannibal Hanschke

"Nein heißt Nein": Die Reform des Sexualstrafrechts ist ein leeres Versprechen

Frauen erretten, Männer verurteilen, Migranten erziehen - warum wir mit manchen Konflikten ohne neue Gesetze fertig werden müssen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Nichts ist so mächtig wie ein Klischee, dessen Zeit gekommen ist. Zum Beispiel jenes von einem Vergewaltigungsopfer im 21. Jahrhundert, wie es in der vergangenen Woche in einem Saal des Moabiter Kriminalgerichts leibhaftig wurde: Riesenbusig, langbeinig, schmollmundig und blond – eine mit allen Mitteln und letztem Willen geformte Imagination, fast schon Karikatur von Weiblichkeit, wie Männer sie sich angeblich als realen Geschlechtspartner herbeizusehnen pflegen. Vor einer Generation wäre eine solche Gestalt als „Sexbombe“ bezeichnet worden. Nicht wenige hätte es gegeben, die den heute zurecht verpönten Satz zumindest gedacht hätten, dass „die“ es bestimmt „so gewollt hat“.

Mittlerweile hat eine Denkschablonen-Schubumkehr eingesetzt. Die „Sexbombe“ ist in Wahrheit ein Sex-Opfer, weil es auf einem Videoschnipsel beim Verkehr „nein“ sagt. Und gerade weil es aussieht wie es aussieht, glaubt niemand, dass es eines geworden ist. Die neue Schablone ist exakt das Gegenstück der alten und markiert jenem Teil der Bevölkerung, der sich für fortschrittlicher hält, symbolisch die Erneuerung: Während die notorisch zurückgebliebene Justiz in ihrer Geschlechterwelt verharrt, sind wir längst weiter.

In solchen Auseinandersetzungen wird alles verhandelt, nur nicht der Fall von Gina-Lisa Lohfink, dem 29 Jahre alten Ex-Fernsehtopmodel, das sich nach einer Nacht mit zwei Männern vor dem Berliner Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung verantworten muss. Es geht hier um Politik und jene Interessengruppen, die sie steuern möchten. Nur so ist zu erklären, wie aus einer angeklagten D-Prominenten mit Unterstützung der Bundesfrauenministerin die Frontfigur für eine Reform des Sexualstrafrechts geworden ist, die der Bundestag in dieser Woche beschließen will. „Nein heißt nein“, lautet der Schlagsatz dazu, demzufolge sexuelle Nötigung weit einfacher als bisher geahndet werden soll – und schärfer.

Es braucht weder Gewalt noch Gegenwehr für eine Bestrafung

Künftig soll nur noch der entgegenstehende Wille des Opfers zählen. Im geltenden Recht setzt die sexuelle Nötigung dagegen voraus, dass ein Täter sein Opfer zwingt, es bedroht oder eine schutzlose Lage ausnutzt. Ein komplizierter Tatbestand, der sich mit weiteren überschneidet und zusammenwirkt. Es gibt eine Fülle von Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu. Sie erscheint nicht immer geglückt, was teilweise auch daran liegt, dass der BGH als Revisionsgericht an Tatsachen gebunden ist, die in der Vorinstanz möglicherweise unzureichend festgestellt wurden.

Doch braucht es auch bisher weder Gewalt noch Gegenwehr, damit eine sexuelle Nötigung als solche bestraft werden kann. Es existiert auch keine Schutzlücke, die Justizminister Heiko Maas wiederkehrend beklagen muss, um das Anliegen in der Öffentlichkeit plausibel zu machen. Es ist dies alles fahrlässiges Gerede, das die Unsicherheit erst schaffen soll, welche die Reform zu beseitigen vorgibt. Frauen müssen zurzeit denken, dass ein Vergewaltiger vor Gericht davonkommt, wenn sie nicht schlägt, schreit, beißt oder tritt. Dass dort hinter dem Richtertisch hormonschwitzende Barbaren sitzen, die an ihnen überkommene „Die wollte es doch auch“– Klischees vollstrecken.

Ein Unsinn. Die wenigen Fachpolitiker in den Fraktionen, die sich mit der Materie auskennen, wissen das. Aber wären sie ehrlicher, würden sie ein Eisen kühlen, das sie heiß schmieden möchten. Es spricht für sich, dass die Regierung noch vor zwei Jahren die lauter werdenden „Nein heißt nein“-Rufe vollständig ignorierte, um nach dürftiger Recherche einen Gesetzentwurf einzubringen, der von der Koalition im Moment der Vorlage schon für überholt erklärt wird. Die Akteure haben einen Moralwettlauf darum gestartet, unschuldige Frauen vor männlichem Gewaltwahn zu retten. Logisch, dass jeder der erste sein will.

Die Sexualmoral ist insgesamt eher eine verschüchterte geworden

Auf Kontinentaleuropäer mit durchschnittlicher Sittenbildung muss das Szenario befremdlich wirken. Dass sich ein Mann Frauen einfach nehmen und über sie sexuell verfügen kann, spiegelt möglicherweise Spartenwünsche aus Pornomedien, aber keine breite gesellschaftliche Wirklichkeit. Auch junge Männer sind bisweilen in einer Weise so zurückhaltend, dass es manchen Frauen schon zur Last wird. Ausnahmen gibt es immer, aber die herrschende Sexualmoral ist eine insgesamt eher verschüchterte geworden und respektiert nichts mehr als die Freiheit, sich für oder gegen jemanden zu entscheiden. „Nein heißt nein“ ist daher kaum etwas, das der übergroßen Mehrheit sexuell aktiver Bundesbürger dringend mit Strafgesetzen beigebogen werden müsste.

Wem dann? Vermutlich zunächst unserem schlechten Gewissen. Denn natürlich gab es andere Zeiten mit anderen Problemen, anderen Urteilen und anderen Strafen. Dass sexuelle Übergriffe nicht mehr verharmlost werden, ist ein zivilisatorischer Fortschritt, der auch für Kindesmissbrauch erst spät, für viele zu spät vollzogen wurde. Vergewaltigung, das war in den Köpfen vieler der Mann mit der Maske, der sein Opfer nachts in die Büsche zog. Dabei ereignet sich die Realität sexueller Nötigung zwischen Menschen, die sich kennen; ein erheblicher Teil in Paarbeziehungen.

Eine Untat, die sich äußerlich in nichts oder fast nichts von dem unterscheiden muss, was Menschen täglich millionenfach miteinander tun. Strafrechtliche Ermittlungen in diesem Bereich dürften zu den tiefsten Eingriffen zählen, zu denen ein Rechtsstaat fähig ist. Früher, so erzählte es ein mittlerweile verstorbener Bundesrichter seinen Studierenden, behalf man sich mit schematischen Lösungen nach diesem Muster: Geht die Frau noch erwiesenermaßen freiwillig mit in die Wohnung, kann es sich bei dem, was danach kommt, nicht mehr um Vergewaltigung handeln. Die Dame weiß schließlich, was sie erwarten kann.

Solche Auswege sind heute aus guten Gründen nicht mehr tolerabel. Die Varianten, in denen sexuelle Nötigung geschieht, können so vielfältig, situations-, stimmungs- und gefühlsabhängig sein wie die Situationen, in denen sich der einvernehmliche Akt vollzieht. Aus Sicht juristischer Praktiker handelt es sich hier um eine schlicht unlösbare Aufgabe – die trotzdem gelöst werden muss.

Aussage gegen Aussage - da hilft kein gedrechselter Tatbestand

Richtern und Staatsanwälten traurige Quoten vorzuhalten, wie viele Verfahren ohne Urteil eingestellt werden, übergeht dieses Dilemma. Steht Aussage gegen Aussage, hilft kein noch so politisch korrekt gedrechselter Tatbestand. Entweder eine Aussage überzeugt die Justiz oder nicht. Selbstverständlich muss sich eine Frau dafür peinlichen Befragungen unterziehen, häufig von einer Frau übrigens, da jene bereits mehr als die Hälfte aller deutschen Strafverfolger stellen. Das ist eine zumutbare Hürde. Trotzdem muss jedes Opfer selbst wissen, ob es sie nehmen will. Ein Verfahren, ein vergebliches zumal, kann das Trauma vertiefen. Ein neues Gesetz ändert daran nichts.

Auch aus dieser Einsicht heraus wäre die Reform verzichtbar. Doch dürfte es noch eine andere Absicht gewesen sein, die feministischer Umtriebe unverdächtige Männer wie Volker Kauder zu ihren Befürwortern werden ließ. Drei Tatbestände sollen erneuert oder neu geschaffen werden. Sexuelle Nötigung begeht demnach künftig, wer „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt“. Das ist die Umsetzung der „Nein heißt nein“-Regel. Zudem soll ein „Grabscher“-Paragraf eingeführt werden.

Dem dritten Teil des Projekts zufolge soll sich strafbar machen, wer mit einer Personengruppe eine andere Person zur Begehung einer Straftat „umdrängt“ und aus der Gruppe heraus sexuelle Übergriffe begangen werden. Zugeschnitten ist der Paragraf auf Vorfälle in der Kölner Silvesternacht, bei denen sich ein unübersichtlicher Maghreb-Mob an seine Opfer herangetanzt haben soll. Was dort auf der Domplatte geschah, wird vielfach ohnedies strafbar gewesen sein und, soweit möglich, derzeit verfolgt; es fehlte damals nicht an Gesetzen, es fehlte an Polizei.

Egal. Wer eifrig Gesetze erlässt, wenn sich Bürger empören, kann schlecht wegen Untätigkeit gescholten werden. Ein wichtiger Adressat des erneuerten Strafrechts ist damit: der sexuell verwahrloste und sittenferne Migrant. Während Heiko Maas seinen schon länger lagernden Entwurf dem Publikum erfolglos als schnelle Reaktion der Politik anzudienen versuchte, holt die Koalition nun nach, was die Regierung aus ihrer Sicht damals versäumt hat, nämlich einen echten Anti-Antanz-Tatbestand zu schaffen, der ein zweites Köln verhindern soll. Damit war der Keim gesät, aus dem der aktuelle Konsens sprießen konnte. Um Einwanderer unter öffentlichem Beifall Mores lehren zu können, besinnt sich auch ein gestandener Unionsmann auf feministische Parolen. Das neue Sexualstrafrecht – offenbar ein Vorhaben, das alle als Gewinner erscheinen lässt.

Der "erkennbare" Wille ist ein praktikables Kriterium

Dabei ist festzuhalten, dass der feministische Zugang zu dem Thema nicht der schlechteste sein muss. Der Gleichheitssatz über Mann und Frau ist das wirkmächtigste gesellschaftlich-normative Paradigma der vergangenen Jahrzehnte. Es diskreditiert den Ansatz nicht, dass ihn Frauen-Lobbyisten vertreten. Letztlich ist die innere Haltung der Beteiligten das im Zweifel einzige Merkmal, das wahre Liebe von einer brutalen Straftat trennt. Hier geht es um Handlungsfreiheit, um Autonomie, um Menschenwürde. Das gesetzliche Umschreiben äußerer Umstände, wie dieser Wille übergangen wird, kann sich dann erübrigen.

Freilich nicht ganz. Männer sollten nicht schon deshalb zu Verbrechern werden, weil es ihnen an Empfindlichkeit mangelt, innere Vorbehalte einer Frau zu erspüren. Die Koalition hat daher die Formulierung ersonnen, dass es der „erkennbare“ Wille ist, den ein Täter ignorieren muss. Damit dürfte ein praktikabler Tatbestand gefunden sein, der offen genug ist, um der unberechenbaren Vielgestaltigkeit sexueller Begegnungen gerecht zu werden. Zugleich ist er bestimmt genug, um auszuschließen, dass Vergewaltigung zu einer Art Befindlichkeitsdelikt umdefiniert wird.

Es mag viele Fälle geben, in denen ein Partner seinen Geschlechtsverkehr so sehr bereut, dass sie oder er ihn im Rückblick als überaus unerwünscht, ja erzwungen empfindet. Eine Vergewaltigung war es trotzdem nicht. Gleiches gilt für Formen inneren Drucks, unter den ein Partner sich gesetzt sieht, und sei es nur durch die Erwartung des anderen. Einvernehmliche Sexualität hat ein weiteres Spektrum, als Aufklärungsfilme vermitteln oder radikalfeministische Diskurse durchdringen könnten. Darin liegt etwas Erhaltenswertes. Die private, gelebte Sexualität war, ist und bleibt ein menschliches Energiefeld, das sich sozialer Konvention und politischer Steuerung entzieht.

Die Pläne sind richtig - doch die Erwartungen zu hoch

Die Reform ist deshalb wohl harmloser, als viele Kritiker glauben machen, die dadurch eine schrittweise Auflösung von Intimzonen befürchten. Sie ist im Prinzip auch richtig. Nur sind es die Erwartungen nicht, die mit ihr geweckt werden. Weder werden Frauen besser geschützt noch dürfen sie hoffen, dass signifikant mehr Täter als früher verurteilt werden.

Die gegenteiligen Botschaften werden die Enttäuschung vergrößern, weil viele sich zu Strafanzeigen ermutigt fühlen könnten und im Verhältnis dann noch mehr Verfahren im Sande verlaufen. Dies wiederum wird stark politisierten Gemütern Anlass dafür sein, die nächste Stufe zu zünden, nach der endlich die „Ja heißt ja“-Regel ins Gesetz geschrieben werden müsse: Sexualität nur noch bei ausdrücklichem Einverständnis. Der Trend geht dahin, auch dank zunehmender Nutzung elektronischer Anbahnungssysteme. Aber vorauseilen muss das Strafrecht dem nicht.

Unter den Bedingungen, unter denen sie jetzt verabschiedet wird, verspricht die Reform etwas, das sie nie einlösen wird. Als Zutat erhält sie ein in seiner grotesken Überflüssigkeit fast lächerliches Tanzdelikt, ganz so, als könne verklemmten Nordafrikanern damit ihr Machismo ausgetrieben werden. Die große politische Einigkeit kaschiert den bescheidenen politischen Kern. Im Justizministerium arbeitet eine gut besetze Kommission seit langem daran, das Sexualstrafrecht grundlegend zu überholen. Im Herbst sollen die Ergebnisse vorgestellt werden. Nicht einmal das kann man abwarten. Wer ein Beispiel sucht, wie billig und stimmungsgelenkt auch repräsentative Demokratien zu Entscheidungen gelangen, hier wird er fündig.

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